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© Foto by Tschoggi / Wikipedia


"Beat on the Street" muss Parade-Umzug publizieren

Die Basler Veranstalter der sommerlichen Parade "Beat on the Street" müssen ihre Veranstaltung künftig öffentlich publizieren – und somit Einsprachen möglich machen. Das Appellationsgericht korrigierte die Praxis des Bau- und Verkehrsdepartements.
Basel, 13. Mai 2021

Jeweils ein Samstagnachmittag im August gehört in Basel der Street Parade: Von 14 bis 18 Uhr bewegt sich vom Theodorsgraben bis zur Uferstrasse und dem Klybeckquai auf der Kleinbasler Rheinpromenade eine tanzende Masse von bis zu 15'000 Personen, alternierend organisiert von "Jungle Street Groove" und "Beat on the Street". Der Individualverkehr wird jeweils phasenweise komplett geperrt und Parkplätze vorübergehend aufgehoben.

Bis 2019 war die Praxis, dass die Allmendverwaltung die Nutzungsbewilligung für dieses Ereignis erteilte, ohne es vorgängig zu publizieren. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass laut Gesetz keine Bedingung erfüllt ist, die eine Publikation mit Einsprachemöglichkeit erforderlich macht.

Widerstand aus dem Kleinbasel

Der Verein "Rheinpromenade Kleinbasel" jedoch störte sich zur Hauptsache an den Litterung- und Lärm-Immissionen dieser Parade und wehrte sich in einem Rekurs gegen den Verzicht auf die Publikation. Jetzt bekam er vom Appellationsgericht recht: Nach seiner Meinung handelt es sich bei der Street Parade um eine publikationspflichtige "Nutzung des öffentlichen Raumes zu Sonderzwecken".

Messungen des Amtes für Umwelt und Energie haben laut den Rekurrenten ergeben, dass der maximale Lärmwert von schon sehr hohen 100 db(A) zeitweise überschritten sei. In den Wohnungen entlang der Umzugsstecke seien Gespräche, Telefonieren, Musikhören, konzentriertes Arbeiten oder Schlafen kaum noch möglich. Zudem werde hemmungslos auf Privatareal uriniert und grosse Mengen Abfall hinterlassen.

Gericht anerkennt "erhebliche Betroffenheit"

Das Appellationsgericht erkennt in diesen  Umständen eine "erhebliche Betroffenheit der Anwohnenden", zumal sich die rhythmischen Bässe aus den Lautsprecherboxen der Groove Trucks und Love Mobiles "räumlich sehr viel weiter ausbreiten als durchschnittlicher Schall". Die Grösse und Ausgestaltung dieser Veranstaltung spreche somit "für die Publikationspflicht". Mit der Gutheissung des Rekurses werden gleichzeitig die Entscheide des Bau- und Verkehrsdepartements aufgehoben.

Nachdem vergangenes Jahr pandemiebedingt in Basel keine Street Parade stattfinden konnte, ist die Veranstaltung dieses Jahr auf 14. bis 15. August angesetzt. Falls sie stattfinden kann, was aus heutiger Sicht immer noch fraglich ist, müsste die Bewilligung mit dem jüngsten Urteil jetzt und künftig publiziert werden.



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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