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Funk: BVB reichen Strafanzeige gegen BaZ-Journalisten einBasel, 13. Juni 2019Die Veröffentlichung des Funkverkehrs zwischen Chauffeuren und der Leitstelle der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) durch die "Basler Zeitung" (BaZ) hat Folgen: Die BVB reichen Strafanzeige gegen den BaZ-Journalisten und gegen Unbekannt ein, wie Sprecherin Sonja Körkel Informationen von OnlineReports bestätigte. Nach Auffassung der BVB verstosse "das Abhören und Veröffentlichen unseres Funkverkehrs gegen geltendes Recht". Weiterführende Links: "Angezweifelte Kompetenz" Verboten oder auch nicht – dieses "Verbrechen" beunruhigt mich weit weniger als die offensichtliche Tatsache, dass hier ein staatliches Dienstleistungsunternehmen, das von der steuer- und abgabepflichtigen Öffentlichkeit finanziell massiv unterstützt werden muss, "Geheimnisse" vor eben dieser Öffentlichkeit verstecken will. Zumal diese "Geheimnisse" auch nur gerade die ohnehin schon angezweifelte Kompetenz von Führung und Organisation betrifft. Peter Waldner, Basel "Verallgemeinerte Aussage" Liebe Frau Nogawa, beim ersten Teil kann ich ihnen zustimmen, beim zweiten Teil leider nicht, denn sie verallgemeinern ihre Aussage betreffs Jugend. Schade, so wird ihre Meinung nebensächlich und belanglos. Bruno Heuberger, Oberwil "Alles ist verboten" Der einzig interessante Artikel seit langem in der BaZ. Was darf man in der Schweiz eigentlich noch schreiben? Alles ist verboten, was nicht regierungskonform ist. Statt gegen das Klima sollte die Jugend lieber gegen die Zensur protestieren, aber sie ist dafür, da sie selbst Zensur ausüben. Alexandra Nogawa, Basel |
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