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"Recht ohne Grenzen": Neue Kandare für Grosskonzerne

Nirgendwo auf der Welt gibt es pro Kopf so viele international wirkende Konzerne wie in der Schweiz. Um Menschenrechts-Verletzungen und Umwelt-Zerstörungen vorzubeugen, haben heute 50 Organisationen die Petition "Recht ohne Grenzen" lanciert. Ziel: Bundesrat und Parlament sollen bei den Konzernen die Schrauben anziehen.
Bern, 3. November 2011

So neutral sich die Schweiz gibt und so sehr sie sich rühmen kann, keine ausbeuterischen Kolonien besessen zu haben – in der globalisierten Wirtschaft spielt der Kleinstaat im Herzen Europas nicht selten die Rolle einer Grossmacht. Mit ein Grund: Zahlreiche Konzerne mit weltweiter Ausstrahlungskraft und Ablegern auf allen Kontinenten haben sich im politisch stabilen Alpenland ihren Hauptsitz eingerichtet.

Dies keineswegs immer nur zum Vorteil ihres Gastlandes. Denn ist eines dieser Unternehmen in krumme Geschäfte, schwere Menschenrechtsverletzungen oder grosse Umweltzerstörungen verwickelt, havariert dies immer auch etwas den immer noch weitgehend guten Ruf der Eidgenossenschaft. Und kommt es ganz dick, wird diese plötzlich als Komplizin verbrecherischer Geschäftemacher gebrandmarkt.

Derartigem wollen nun rund 50 Schweizer Organisationen mit einer gemeinsamen Kampagne den Riegel schieben. Die Menschenrechte und der Umweltschutz seien "zu wichtige Anliegen, als sie einfach dem Gutdünken der Konzerne zu überlassen", lassen sie in einer heute verschickten Medienmitteilung verlauten. Sie markiert zugleich den Auftakt der Kampagne "Recht ohne Grenzen", getragen von einer Allianz aus Menschenrechts-Organisationen, Umweltverbänden, Hilfswerken, Gewerktschaften, Frauenverbänden und "aktionärskritischen Vereinigungen". Das vordringlichste Ziel der Allianz: Die Firmen in der Schweiz sollen vom Parlament und Bundesrat gezwungen werden, "weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten".

Chancenlose Opfer

Mit einer an Bundesrat und Parlament gerichteten Petition (www.rechtohnegrenzen.ch) fordern die Organisationen "zwingende Bestimmungen", um Firmen mit Sitz in der Schweiz auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu verpflichten. Chantal Peyer von Brot für Alle / Fastenopfer begründet dies so: "Heute trägt das Stammhaus eines Unternehmens keine Verantwortung für die Handlungen seiner Filialen oder Zulieferfirmen im Ausland." Verletze beispielsweise ein Tochterunternehmen von Glencore in der Demokratischen Republik Kongo (DRK - Kinshasa) Menschenrechte, hätten die Opfer heute keine Chance, die verantwortliche Mutterfirma einzuklagen. Und das sei gravierend für die menschenrechtliche Situation in Ländern wie dem Kongo.

Für die nach mehr Gerechtigkeit dürstende Allianz ist die Glencore International AG mit Hauptsitz in Baar (ZG) als weltweit grösste Rohstoffhändlerin nach etlichen Skandalen eine besonders problematische Gruppe. An ihr macht sie dann auch ein Beispiel fest: Glencore hält 74 Prozent der Aktien der Katanga Mining Limited (KML). De facto kontrolliere der Schweizer Konzern also den Geschäftsgang der KML. Dennoch trage Glencore "juristisch gesehen keine Verantwortung" für die Aktivitäten der KML. Sie könne also weder für die Verschmutzung des Wassers noch für die wiederholten Übergriffe von Sicherheitskräften auf die Arbeitenden belangt werden. So bleibe den Geschädigten einzig die Möglichkeit, bei einem kongolesischen Gericht Klage einzureichen und Wiedergutmachung zu fordern. Doch die Aussichten auf Erfolg seien "sehr beschränkt", heisst es im Fallbeispiel der Allianz.

Zwang zur Sorgfaltspflicht

Jedenfalls sei das verantwortliche Mutterhaus im Kanton Zug fein raus, da es auf keine Art und Weise zur Verantwortung gezogen werden könne. Exakt dies müsse geändert werden, sagen die Organisationen von "Recht ohne Grenzen". Wie? Indem die Trennung zwischen Mutterkonzern und Tochterunternehmen (corporate veil), wie sie das aktuelle Schweizer Recht kennt, aufgehoben wird. So würden die Mutterkonzerne gezwungen, gegenüber ihren Tochterunternehmen, Joint-Ventures und Zulieferfirmen eine Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Und so könnten sie selbst sicherstellen, dass diese die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Schliesslich müssten Geschädigte die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz eine Wiedergutmachung einzufordern. Also müssten auch die heute bestehenden Hindernisse in der Zivil- und Strafprozessordnung eliminiert werden, fordert die Allianz.

Die Erklärung von Bern (EvB), welche Grosskonzernen seit langem schon auf die Finger klopft und eben ein höchst beunruhigendes Buch über die Verwicklungen zwischen Eidgenossenschaft und Rohstoffkonzernen herausgegeben hat ("Rohstoff, das gefährlichste Geschäft der Schweiz"), ruft in Erinnerung: Pro Kopf der Bevölkerung zählt die Schweiz als "Hort von Multis" weltweit am meisten international tätige Unternehmen.

Dies verpflichte zwingend zur konsequenteren Verteidigung der Menschenrechte, meint EvB-Rohstoffexperte Urs Rybi. Denn neben den Traditionsunternehmen operierten auch immer mehr Zuzüger von hier aus, worunter besonders viele aus der zumeist problematischen Rohstoffbranche. Und diese, so Rybi, sei "bezüglich Risiken für Mensch und Umwelt so exponiert, wie kaum eine andere". Schliesslich stellt der EvB-Experte eine Denkaufgabe: Warum schafft es der Bundesrat, für private, im Ausland tätige Sicherheitsfirmen rasch klare Bestimmungen anzustreben, bei allen anderen Firmen aber nur deren Selbstverantwortung zu beschwören? Warum?




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"Rielbli vs. Sutter"

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vom 17. April 2024
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