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Kanton sperrt ZAK-Gelder: Gysin in der Klemme
Im Abrechnungs-Streit um die Arbeitsmarkt Service AG (AMS) und die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) geht Hans Rudolf Gysin zum Angriff über: Er bezichtigt das Kiga, beim Bund überhöhte Kontrollbeträge einverlangt zu haben. Doch die Regierung kritisiert die nicht erfüllte Anzahl Betriebskontrollen und fordert Geld zurück.
Liestal, 22. Dezember 2015
Geschlagene zweieinviertel Stunden dauerte heute Dienstagmorgen in Liestal die kurzfristig anberaumte Medienkonferenz, an welcher der frühere FDP-Nationalrat und ex-Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, Hans Rudolf Gysin (Bild), Stellung nahm zu einem Fall, der ihn seit Monaten beschäftigt: Vorwürfe der Erschleichung von Bundessubventionen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) durch Deklaration künstlich überhöhter Löhne gegenüber dem Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga).
Dieses Amt ist Leistungsvertrags-Partner der von Gysin präsidierten ZAK, die mit Schwarzarbeits-Kontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe beauftragt ist. Personell betrieben wird die Kontrollstelle durch Angestellte der Arbeitsmarkt-Services AG, die ebenfalls Gysin präsidiert.
"Keine Gelder erschlichen"
An der Medienkonferenz legte Gysin umfangreiches Zahlenmaterial vor und wehrte sich mit zunehmend errötendem Kopf dagegen, irgendwelche Unregelmässigkeiten begangen zu haben – schon gar nicht willentlich. Der einzige Fehler sei gewesen, dass auf einem Abrechnungsformular der ZAK nicht nur die Durchschnittslöhne, sondern auch noch in einem separaten Excel-File die tatsächlich in jenem Jahr ausbezahlten Löhne deklariert worden seien.
Der Strafuntersuchung durch die Baselbieter Staatsanwaltschaft sehe er "mit Gelassenheit" entgegen, sagte Gysin weiter: "Die Staatsanwaltschafts-Geschichte kommt sowieso gut heraus."
Retour-Vorwürfe an das Kiga
Scharf ging Gysin, von Kennern auch schon als "Spezialist für Firmenverflechtungen" bezeichnet, mit dem Kiga ins Gericht. Ihm warf er vor den Medien vor, beim Seco zu Unrecht Geld erschlichen zu haben: Das Amt habe für das Jahr 2014 bei der Bundesstelle die Rückerstattung von ZAK-Aufwendungen in Höhe von 650'000 Franken geltend gemacht, obschon nur die Lohnkosten subventionsberechtigt seien. Ausserdem habe das Kiga, dessen ausführenden Beamten Gysin mehrmals namentlich erwähnte, per 1. Oktober dieses Jahres die Zahlung für das letzte Quartal dieses Jahres eingestellt. Dabei sei der ZAK weder das rechtliche Gehör gewährt worden, noch sei der Zahlungs-Stopp in Form einer beschwerdefähigen Verfügung erfolgt.
Weiter habe das Kiga einen Analyse-Bericht über die Arbeit der ZAK an das Seco geschickt, "ohne dass wir eine Ahnung hatten, was drin steht". Er, Gysin, müsse jetzt "herumseckeln", um Geld für die ZAK-Löhne beschaffen zu können.
Schlechte Noten von der Regierung
Gysin, der offenbar darüber vorinformiert war, dass die Baselbieter Regierung ausgerechnet heute Dienstag den umstrittenen ZAK-Jahresbericht 2014 behandelte, sparte auch nicht mit Vorwürfen an die Exekutive. Er und sein Anwalt Markus Bürgin warfen dem Fünfer-Gremium vor, der ZAK zuvor kein rechtliches Gehör gewährt zu haben. Konkret geht es um den Vorwurf, dass die ZAK letztes Jahr eine gegenüber der Anforderung des Seco deutlich reduzierte Kontrolltätigkeit ausübte. Gysin rechtfertigte die Zahlen immer damit, dass es in jenem Jahr zu einer Systemumstellung von laufenden zu abgeschlossenen Fällen gekommen sei, was zu einer Reduktion geführt habe.
Die Regierung ging auf diese Argumente nicht ein und beschloss heute Dienstagmorgen für das Jahr 2014 eine beabsichtigte Beitragskürzung um 380'000 Franken. Ausgedeutscht: Die ZAK muss dem Kiga diesen Betrag zurückzahlen. Die Regierung beantragt dem Landrat ausserdem, die Jahres-Entschädigung an die ZAK auf die Hälfte des Betrags der aktuellen Lesitungsvereinbarung schon für das Jahr 2016 umzusetzen und die Leistungsvereinbarung entsprechend zu revidieren.
Der Grund, wie die Regierung heute Dienstagnachmittag in einer Medienmitteilung kritisch begründet: "Die ZAK hat die leistungsvertragliche Kontrollvorgabe von 300 abgeschlossenen Kontrollen insgesamt nicht erfüllt, und insbesondere die für den Regierungsrat wesentliche Vorgabe von 200 Betriebskontrollen mit 39 anrechenbaren abgeschlossenen Betriebskontrollen deutlich verfehlt." Der Erfüllungsgrad betrage lediglich 19,5, resp. 24,4 Prozent.
Zahlung an Gewerkschaften: "Keine Rechtsgrundlage"
Zu den von der ZAK angeführten 290 durchgeführten und 147 abgeschlossenen Personenkontrollen merkt die Regierung in ihrer wenig schmeichelhaften, heute verabschiedeten Vorlage an den Landrat an, dass diese Zahlen nicht nur Schwarzarbeits-Personenkontrollen betreffen, sondern hier auch Observationen ohne Durchführung von eigentlichen Personenkontrollen mitenthalten sind. Gemäss den Erläuterungen des Seco seien Observationen aber "keine Personenkontrollen, geschweige denn abgeschlossene Personenkontrollen".
Nicht gut weg kommt die ZAK mit dem Betrag von 75'000 Franken, die dem Baselbieter Gewerkschaftsbund jährlich überwiesen werden für die von ihm betriebene Informations- und Anlaufstelle, eine Art Drehscheibe, an der Verdachtsfälle von Schwarzarbeit gemeldet werden können. Die Regierung dazu: "Weder Gesetz noch die Leistungsvereinbarung 2014-2016 räumen der ZAK eine Delegationsbefugnis an Dritte ein. Die Ermächtigung, die genannte Informations- und Anlaufstelle durch den GBBL betreiben zu lassen, hat keine rechtliche Grundlage. Leistungserbringer darf nur die ZAK selber sein."
Gysin prozessfreudig
Wie es in der Regierungs-Vorlage heisst, wird die Kontrollstelle "vorgängig angehört", bevor die Rückforderung geltend gemacht wird. Wie Gysin jedoch zu verstehen gab, reicht ihm dies nicht. Er will eine anfechtbare Verfügung. Denn, so sagte er: "Wir werden mit dem Kanton streiten bis zum höchsten Gericht."
Die SP Baselland fordert laut einem Communiqué von heute Dienstagnachmittag weiterhin, "dass alle Fakten auf den Tisch gelegt werden und endlich volle Klarheit über die Geldflüsse und Verstrickungen in dieser Sache hergestellt wird". Die Regierung ergreife mit dem heutigen Entscheid "endlich erste Massnahmen". Nun sei es am Landrat, "sich ebenfalls für die weitere, lückenlose Aufklärung einzusetzen".
Weiterführende Links:
- Schwarzarbeit: Kontrolle der Kontrolleure auf dem Prüfstand
- Unia droht mit Klage gegen Firmen aus Gysin-Umfeld
- ZAK: Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung
- Baselbieter Beschaffungsgesetz gerät in den ZAK-Wirbel