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BaZ-Artikel zu "Party": Dürr reicht Verleumdungsklage ein

Basel, 7. Januar 2016

Wegen eines Artikels der "Basler Zeitung" reicht der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung ein. Die BaZ publizierte heute Donnerstag einen Beitrag, der sich mit der Polizeitaktik anlässlich der sogenannten "Party" mit Hausbesetzung an der St. Johanns-Vorstadt 80 in der Nacht auf vergangenen Sonntag befasst. Der Artikel wirft Dürr vor, er habe einen "Duldungsbefehl" erlassen, der dazu geführt habe, dass die Polizei die Hausbesetzer bei ihrem illegalen Tun lange habe gewähren lassen müssen.

Wer ist Autor des Belegs?

Der Artikel ist illustriert mit einem scheinbaren Protokoll-Ausriss, in dem es heisst: "Entscheid des RR Dürr, der illegale Partybetrieb sowie die Besetzung sei weiterhin zu beobachten und quasi zu dulden. Es wurde ausdrücklich erwähnt, dass keine Intervention der Polizei zu erfolgen hat." Um welche Art "Protokoll" es sich dabei handelt, war nicht deklariert. Auf Anfrage von OnlineReports wollte der stellvertretende BaZ-Chefredaktor David Thommen nicht preisgeben, wer Autor des Protokolls sei, das die "Duldung" belegen soll. Es handle sich, so Thommen kurz, um "ein offizielles Protokoll, ein Polizeiprotokoll".

Im Communiqué des Justiz- und Sicherheitsdepartements von heute Donnerstagnachmittag heisst es, der "angebliche Befehl von Regierungsrat Dürr zur Duldung der Besetzung" sei "eine Lüge". In keinem Dokument, das der Kantonspolizei vorliegt – wie Einsatzprotokolle oder Rapporte – sei der in der "Basler Zeitung" faksimilierte Absatz zu finden – "auch nicht sinngemäss".

Doch im Verlauf des Nachmittags (15.15 Uhr) schickte das Departement eine Berichtigung: "Nachdem das Justiz- und Sicherheitsdepartement die Medienmitteilung von heute Mittag, 13.28 Uhr, verschickt hat, ist polizeiintern ein Dokument aufgetaucht, das dem Polizeikommando nicht bekannt gewesen war. Dieses enthält jene Passage, die in der heutigen Ausgabe der «Basler Zeitung» zitiert wird."

Laut der Medienmitteilung hält der zum Zeitpunkt des Einsatzes diensthabende Pikettoffizier des Polizeikommandos, Major Peter Kötter, "ausdrücklich fest", dass er "nie eine Anweisung des
Vorstehers erhielt, noch um eine Anweisung nachfragte". Alle operativen Entscheide seien "wie immer" auf der Ebene des Einsatzleiters und des Polizeikommandos gefallen.

KURZ-KOMMENTAR
Der Disput darüber, ob es von Regierungsrat Baschi Dürr einen "Duldungsbefehl" gegeben hat, wird jetzt auf juristischer Ebene geklärt werden. So lange bleibt der Sachverhalt umstritten. Dies ist aber nur die eine Seite des Problems. Die andere Frage, die die "Basler Zeitung" zu Recht aufwirft und im Communiqué des Sicherheitsdepartements mit keinem Buchstaben beantwortet wird, ist aber, weshalb die Polizei darauf verzichtete, einzelne Rädelsführer zu verhaften und zur Rechenschaft für die begangenen Delikte zu ziehen. Diese Laisser faire-Strategie gegenüber illegalem Treiben von Autonomen dürfte in der Bevölkerung mehr Unmut auslösen als die tatsächliche oder nur angebliche Existenz eines "Duldungsbefehls". Baschi Dürrs Kommunikation in dieser Frage wirft – nicht zum ersten Mal – Fragen auf: Hält er es für angemessen, potenzielle Straftäter ziehen zu lassen?

Ausführlicher Kommentar




Weiterführende Links:
- Polizei-Einsatz in der St. Johanns-Vorstadt: "Party" und Feuer


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