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Regierung bereitet Lehrer auf Entlassung vorLiestal, 9. Dezember 2004Weil die Schülerzahlen im Baselbiet in den nächsten Jahren abnehmen werden, müssen sich die Lehrer auf Kündigungen gefasst machen. Die Kantonsregierung beschloss deshalb, "Grundsätze für Kündigungen in den Schulen" zu erlassen, wie sie heute mitteilt. Seien Entlassungen unvermeidbar, so habe die Anstellungsbehörde die Kündigungen anhand objektiver Kriterien vorzunehmen: Materielle Unterrichtsbefähigung, Dienstalter, Lebensalter, formale Unterrichtsbefähigung, Unterstützungspflichten. Auch legt die Exekutive "Wert darauf, dass die möglicherweise von einer Reduktion ihrer Unterrichtspensen oder einer Kündigung betroffenen Lehrerinnen und Lehrer wenn immer möglich bis Ende Februar, spätestens bis Ende März des jeweils laufenden Schuljahres, angehört werden". Bis zum 20. April müssen allfällige Kündigungen schriftlich und begründet den betreffenden Lehrerinnen und Lehrern mittels Einschreiben zugestellt sein. Die Regierung versuche aber im Fall, dass eine Stelle überflüssig werde, "die von einer Kündigung betroffenen Lehrerinnen und Lehrer an andere Anstellungsbehörden zu vermitteln". Generell werde versucht, Entlassungen durch freiwillige vorzeitige Pensionierungen oder freiwillige Reduktionen des Beschäftigungsgrades zu vermeiden. |
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