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Detailhandel zu Öffnungszeiten: "Es geht um sehr viel"Der Basler Detailhandel kämpft im Hinblick auf die Abstimmung vom 3. März um eine Ausdehnung der samstäglichen Ladenöffnungszeiten um zwei Stunden. Heute Freitag stellte er seine Ja-Kampagne vor.Basel, 25. Januar 2013Den Mitgliedern des Komitees "Basler Detailhandel stärken", das für ein Ja zur Abstimmungsvorlage wirbt, war zweierlei anzumerken: Dass sich ihre Branche umzingelt fühlt von einem viel liberaleren Umfeld, und dass es entschlossen ist, diese Abstimmung mit einem Budget von rund 100'000 Franken (so "Pro Innerstadt"-Geschäftsleiter Mathias Böhm) zu gewinnen. Weiterführende Links: "Bald 100-jähriges Trauerspiel" Das Thema Ladenöffnungszeiten ist ein bald 100-jähriges Trauerspiel. Im Ratschlag vom 8. Mai 1919 (!) schrieb die Regierung: "Die Festsetzung einer einheitlichen Schliessungszeit für Verkaufslokale an Werktagen wurde erstmals im Sommer 1917 aktuell, als der bevorstehende Mangel an Brennmaterialien und elektrischer Energie die Bevölkerung zu beunruhigen begann." Bis dahin war lediglich der Ladenschluss an Vorabenden der öffentlichen Ruhetage im allgemeinen auf 21 Uhr, für Lebensmittelgeschäfte auf 22 Uhr und für Coiffeurgeschäfte auf 23 Uhr festgelegt.
Die im 1. Weltkrieg zum Kohle sparen erlassenen Vorschriften galten noch lange. Durch mehrfache Intervention im Grossen Rat ist es In den 90er Jahren gelungen, wenigstens eine minimale Lockerung zu erzielen, etwa so wie sie heute ist. Allerdings viel sinnvoller wäre es gewesen, die Regelung von Basel-Land zu übernehmen, und keine Vorschriften zu erlassen. Wie es sich zeigt, sind nämlich die Geschäfte auch in Kantonen ohne staatlich reglementierte Oeffnungszeiten kaum länger offen. Aber sie sind flexibler in der Anpassung an die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden. Leider ist es damals nicht gelungen, die lächerliche Differenzierung von Tea-Rooms, Bäckereien, Tankstellen, Kiosken, Geschäfte nähe Bahnhof etc. zu beseitigen.
Eine vernünftige und pragmatische Lösung wäre auch gewesen im sog. Feiertagsgesetz lediglich zu formulieren: "An Feiertagen kann der Regierungsrat, in den Landgemeinden der Gemeinderat, die Ladenöffnungszeiten einschränken". Es ist zu hoffen, dass am 3. März wenigstens ein deutliches Ja zum kleinen Schritt zustande kommt, und wir nicht bis zur realisierten Kantonsfusion warten müssen, bis die Ladenöffnungszeiten in der ganzen Region Basel vernünftig und einheitlich geregelt sind. Hans Rudolf Bachmann, Basel |
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