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"Grober Fehler" bringt Raymond Cron vor Gericht

Basel, 16. März 2006

Raymond Cron, der frühere Manager des Baukonzerns Batigroup und heutige Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), muss sich wegen möglichen Vermögensdelikten vor Gericht verantworten: Die Basler Staatsanwaltschaft hat gegen Cron beim Strafgericht Anklage erhoben. Dies teilte dessen Anwalt Michael Pfeifer mit. Cron hatte am 21. November letzten Jahres auf eigene Initiative einen "groben Fehler" öffentlich eingestanden: Zwischen Januar 2002 und Juli 2003 habe er als damaliger Spartenleiter 180'000 Franken in bar als Sonderprämien an sieben Mitarbeiter ausbezahlt. 4000 Franken behielt er selber, weil er gemäss eigener Aussage nicht wusste, wie er sie wieder in die Firma zurückschleusen sollte. "Ich rechne mit einer Verurteilung", sagte Cron damals vor den Medien. Sein Anwalt nannte als möglichen Grund den Tatbestand der Veruntreuung.

Nach Abschluss der Strafuntersuchung hat die Basler Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben, wie Sprecher Peter Gill gegenüber OnlineReports bestätigte. Laut Gill hat Cron alle seine Fehler zugegeben: "In der Strafuntersuchung kamen keine Sachverhalte hinzu, die darüber hinaus gehen, was er bereits auf den Tisch gelegt hatte."

Die Ermittlungen gegen Cron waren in Gang gekommen, nachdem Batigroup Mitte Oktober eine Strafanzeige wegen finanziellen Unregelmässigkeiten gegen einen früheren Controller eingereicht hatte. Der Angeschuldigte sass aufgrund einer Verfügung des Haftrichters während einer Woche in Untersuchungshaft. Neben Cron und dem damaligen Controller wurden - ebenfalls wegen möglicher Vermögensdelikte - gegen einen weiteren Batigroup-Mitarbeiter sowie eine Drittperson Anklage erhoben.

Aufgrund einer Mitteilung des Controller eröffnete die Staatsanwaltschaft zu Jahresbeginn gegen die Batigroup-Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Falschbeurkundung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2002 eröffnet. Doch schon am 14. Februar gaben die Ermittlungsbehörden bekannt, dass dieses Verfahren eingestellt wurde, weil "kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt".

Crons Stelle als Bazl-Chef ist durch die drohende Verurteilung vorläufig nicht tangiert. Bundesrat Moritz Leuenberger als politischer Vorgesetzter stellte sich hinter seinen Chefbeamten: "Er macht hier seit anderthalb Jahren einen sehr guten Job und ich will Herrn Cron nicht zwei Mal bestrafen", kommentierte Leuenberger im November.



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