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Sissacher Tunnel-Einsturz: Geologie falsch eingeschätzt

Sissach, 9. Mai 2005

Bei der Planung des Umfahrungs-Strassentunnels von Sissach ("Chienbergtunnel") war die Geologie falsch eingeschätzt und demzufolge auch der Bau ungenügend abgesichert worden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der ETH Lausanne, das nun vorliegt. In Auftrag gegeben wurde es durch das Sissacher Statthalteramt, das am 1. Februar 2002 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen Verletzung der Regeln der Baukunde eröffnete. An jenem Tag war das Bohrloch auf einer Breite von 45 Metern eingestürzt, an der Erdoberfläche entstand ein Krater von 30 Metern Durchmesser. Verletzt wurde niemand, doch kam es zu einer Verteuerung von mindestens 25 Millionen Franken sowie einer massiven Bauverzögerung.

Der ETH-Experte, der Ursachen und Verantwortlichkeit des so genannten Tagbruchs zu klären hatte, kommt nun zum Schluss, dass "klimatische Faktoren als Auslöser des Tagbruchs ausgeschlossen werden können, andererseits aber nicht alle Regeln der Baukunde beachtet und die Möglichkeit einer Überbelastung bei den Vorbereitungen zum Ausbruch der Strosse vernachlässigt" worden seien. Bei der "Strosse" handelt es sich seitliche Ausbruchsfläche eines Tunnelquerschnitts. Das Gutachten hält fest, dass die Geologie des Massivs "allgemein als kritisch zu betrachten" sei. Auch hätte ihre Fähigkeit, Wasser zu speichern - was zu erhöhtem Druck und Rutschungen führen kann -, besser in die Berechnung einfliessen müssen.

Sodann hätte den hydrogeologischen Gegebenheiten mit verbesserten Drainage- und Wasserfassungsmethoden Rechnung getragen werden müssen. Schliesslich sei bei den Vortriebsarbeiten die gekrümmte Fläche im eingebrochenen Bereich zur Sicherung mit Beton und leichten Materialien aufgefüllt worden. Nach Beurteilung des Experten, so das Statthalteramt, habe "diese Sicherung jedoch nicht zu einer langfristigen Stabilisierung geführt; insbesondere deshalb nicht, weil mit Wasserdruck zu rechnen gewesen sei".

Als "zentralen Mangel" - so Statthalterin Anne-Kathrin Goldmann zu OnlineReports - führt der Experte aus, dass bei den Ausführungsarbeiten die Wahl zu grosser Abstände zwischen den einzelnen Stahlträgerbogen für den Einsturz als "mitverantwortlich" bezeichnet werden müsse. Zudem sei die Ausbruchssicherung - damit gemeint sind Stützbauten - mit Spritzbeton von 25 Zentimetern Dicke und einer Stahlmatte von 2,1 Kilogramm pro Quadratmeter "zwar für gute Felseigenschaften ausreichend dimensioniert", aber für den verwitterten und gebrochenen und noch dazu mit Wasserdruck belasteten Fels im fraglichen Bereich "unzureichend".

Damit kommt das Gutachten des Lausanner ETH-Experten tendenziell zu ähnlichen Schlüssen wie die Expertise von Professor Kalman Kovári, die vom Kanton Baselland, dem Planer und den beauftragten Unternehmen in Auftrag gegeben worden war. Allein schon "einzelne Massnahmen" hätten "die Wahrscheinlichkeit eines Kollapses wesentlich hätten verringern können", heisst es darin.

Als Grund, weshalb das Gutachten erst jetzt vorliegt, nannte die Untersuchungsrichterin die Überlastung des Experten. Schon letzten Oktober hatte es geheissen, die Fachbeurteilung liege "demnächst" vor. Den Namen des Lausanner Experten will die Statthalterin auf dessen Wunsch hin nicht öffentlich bekannt geben.

Laut Goldmann werden jetzt die Verantwortlichen gesucht und gegen sie Verfahren eröffnet. Falls es zu keinen Komplikationen kommt - wie der Forderung nach Ausarbeitung einer Oberexpertise - könne die Untersuchung in drei bis vier Monaten abgeschlossen werden. Danach kann ein Strafbefehl ausgestellt oder das Verfahren mit Antrag auf Anklage oder Einstellung an die Staatsanwaltschaft überwiesen werden. Das Statthalteramt ist ermächtigt, Strafen bis drei Monate Gefängnis auszusprechen.



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