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Rheinschwimmen: Keine Verbote, aber Zonen-Markierung

Basel, 25. April 2005

Basler Rheinschwimmer können aufatmen: Das Sicherheitsdepartement will auch nach dem tragischen Unfall vom vergangenen Spätsommer das Schwimmen auf dem Rhein nicht durch Verbote einschränken. Dagegen sollen massive präventive Markierungs-Massnahmen vermehrt auf die vorhandenen Gefahren aufmerksam machen.

Wie das Sicherheitsdepartement heute Montagmorgen mitteilt, soll der Rhein in eine blaue (ungefährliche) Schwimmzone und eine rote (gefährliche) Schifffahrtszone eingeteilt werden. Den Schwimmenden soll es dadurch selbst überlassen bleiben, inwieweit sie sich beim Überqueren des Rheins in Gefahr begeben wollen. Noch geprüft wird derzeit, ob die blaue Schwimmzone entlang des Kleinbasler Rheinufers mit blauen Bojen markiert werden kann.

Die geplanten Gefahren-Zonen sollen in der jährlich neu veröffentlichten Rheinkarte der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) eingetragen und in Präventionsaktionen einem möglichst breiten Publikum bewusst gemacht werden. Das Sicherheitsdepartement wörtlich: "Wer den Rhein überquert und dabei auch die rote Zone durchschwimmt, muss wissen, dass er sich dadurch in Gefahr begibt."

Geprüft wurde ausserdem, ob zur Sicherheit der Schwimmer auf Teilstrecken des Rheins eine Geschwindigkeits-Begrenzung für die Kleinschifffahrt eingeführt und das Wasserskifahren nur noch ab Johanniterbrücke talwärts gestattet werden soll. Doch auch auf solche Änderungen wurde verzichtet. Grund: Es bestünden bereits einschlägige Gesetzesartikel, nach denen sich die Motorbootführer den örtlichen Begebenheiten - wie Wellenschlag, Ufernähe, Signalisation - anpassen müssen.

Abgesehen von den neuen Markierung "bleibt alles beim Alten", meinte Herbert Benz (Bild), Chef Dienst für Logistik bei der Kantonspolizei Basel-Stadt, gegenüber OnlineReports. Nach seinen Angaben sollen auf beiden Uferstreifen Schwimmerzonen eingerichtet werden, wogegen die mittlere Spur der Schifffahrt vorbehalten werden soll. Benz zog den Vergleich mit einer von zwei Trottoirs gesäumten Strasse.

Laut Benz ist die Zonen-Markierung eine Lösung, die nach langen Diskussionen mit allen involvierten Kreisen nach dem Schwimm-Unfall vom vergangenen 9. September zustande kam, als ein Wasserski-Boot in zwei Schwimmerinnen raste und sie zum Teil schwer verletzte. "Mit der jetzigen Lösung schaffen wir für alle etwas Gutes", sagte Benz. Allerdings bleibe, falls sich die neue Regelung nicht bewähre, "ein Verbot die ultima ratio".

Gegen ein Verbot hatten sich in einer kürzlich eingereichten Petition über 8'000 Personen zur Wehr gesetzt.



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