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16 Jahre für den Münchensteiner Messer-Mord

Zu 16 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilte heute Dienstagnachmittag das Baselbieter Strafgericht einen 48-jährigen Türken, der in Münchenstein einen tamilischen Familienvater mit Messerstichen brutal umgebracht hatte.
Liestal, 22. Januar 2013

Die Strafe ist abschreckend: Mit 16 Jahren Freiheitsentzug liegt die Zumessung um vier Jahre über dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger des Täters hatte acht Jahre wegen vorsätzlicher Tötung beantragt.

Der Türke hatte den dreifachen tamilischen Familienvater am späten Abend des 27. Juli 2010 auf dem Trottoir der Binningerstrasse 13 in Münchenstein mit mehr als sieben Stichen eines Stellmessers brutal ermordet. Grund sei gewesen, dass das Opfer die Ehefrau des Täters während eines Nachbarschaftsstreits als "Schlampe" bezeichnet hatte (siehe Link am Ende des Artikels). Das fünfköpfige Strafgericht entschied auch auf eine Genugtuungszahlung in Höhe von 230'000 Franken an die Witwe und die drei Kinder des Opfers.

Glaubhafte Zeugenaussagen

Die Urteilseröffnung heute Nachmittag fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt: Die Zahl der Polizeikräfte wurde auf vier verdoppelt, der Angeklagte, der das Urteil äusserlich regungslos entgegennahm, erschien ausserdem auch in Fussfesseln.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Jacqueline Kiss bezeichnete die Aussagen der Ehefrau des Opfers, die die schreckliche Tat zusammen mit dem gemeinsamen anderthalbjährigen Kind miterleben musste, und weiterer Zeugen für "sehr glaubhaft".

Vom Täter scheint das Gericht aufgrund der Urteilsbegründung einen denkbar schlechten Eindruck bekommen zu haben. Immer dann, wenn er mit seiner eigenen Brutalität konfrontiert worden sei, habe er zu einer "taktischen Schutzbehauptung" gegriffen: Erinnerungslücke. Ausserdem habe er "kein vollumfängliches Geständnis abgelegt" und auch einen früheren brutalen Angriff auf seinen Sohn habe er nicht bereut. Schliesslich kam auch noch eine Vorstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes aus dem Jahr 2006 ans Tageslicht.

"Fast ein Overkill"

Das Gericht folgte auch der Meinung des psychiatrisch-forensischen Experten und erachtete den Täter als "vollumfänglich schuldfähig". Mit seiner blindwütigen Messerstecherei sei er "besonders skrupellos" vorgegangen bei einer Tat, für die "kein Ansatz eines nachvollziehbaren Motivs" vorhanden sei. Was der Täter in jener Sommernacht auf offener Strasse begangen habe, sei schon "fast ein Overkill". Die drakonische Strafe lässt darauf schliessen, dass das Gericht dem depressiven Täter in absehbarer Zeit keine Wandlung hin zu einem friedfertigen Menschen zubilligt.

Wie es scheint, ist der Fall mit dem heutigen erstinstanzlichen Urteil nicht erledigt. Der Verteidiger kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, sehr wahrscheinlich in die Berufung zu gehen.

Mitarbeit: Sarah Keller




Weiterführende Links:
- Messer-Mord: Staatsanwalt fordert zwölf Jahre


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