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Baselbiet: Verbot der Vogeljagd ab sofort aufgehobenLiestal, 27. April 2006Das am 27. Februar im Baselbiet vom Kantonstierarzt angeordnete Verbot der Vogeljagd wird - angesichts der deutlichen Entspannung der Vogelgrippe-Situation - ab sofort aufgehoben. Der Kantonstierarzt hat die Organe der Jagdaufsicht und die Jagdgesellschaften entsprechend informiert. Es gelten wieder die üblichen Schon- und Jagdzeiten gemäss eidgenössischem und kantonalem Jagdgesetz. Erteilte Bewilligungen zum Abschuss von Vögeln als Selbsthilfemassnahme sind bis zum Bewilligungsablauf wieder gültig. Für die Jagdaufsicht gilt nach wie vor der Auftrag, verdächtige Funde von toten Vögeln dem Kantonstierarzt zu melden. Auch die Weisungen in Bezug auf den Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln sind weiterhin in Kraft, teilt die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion mit. |
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