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Innenhof Maiengasse: Anwohner gehen vor Bundesgericht
Der Streit um die Überbauung eines grossflächigen grünen Innenhofs an der Basler Maiengasse wird in Lausanne entschieden: Anwohner gehen vor Bundesgericht.
Basel, 19. Oktober 2016
Ein vierstöckiges Holzhaus mit Flachdach, grossen Fenstern und quer in den Grünraum hineinragend, soll dereinst die Baulücke im Innern der Blockrandbebauung schliessen. Noch ist es nicht soweit, die 2009 begonnene Kontroverse um die Überbauung des grünen Innenhofs im oberen St. Johann-Quartier schwelt weiter.
Gegen den geplanten Bau des Bürgerspitals hatte die Anwohnerschaft bereits 2013 Einsprache eingereicht mit der Begründung, der Neubau sei überdimensioniert, füge sich nicht in die historische Häuserzeile ein und rage zu weit über die Bauline in den grünen Innenhof. Nachdem das Appellationsgericht Ende Mai ihren Rekurs abgelehnt und einer Ausnahmebewilligung zugestimmt hatte, gehen betroffene Anwohner jetzt vor Bundesgericht, wie OnlineReports erfuhr.
Jetzt liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor. "Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass das geplante Wohnhaus überdimensioniert ist. Auch die Überbauung des Grünraums ist nicht in Ordnung", begründet Daniel Widmer, Anwohner und Einsprecher, den Weiterzug an Bundesgericht.
Freiwillige Redimensionierung abgelehnt
Die Einsprechenden hatte zuvor das Gespräch mit dem Bürgerspital gesucht. "Wir hätten die Einsprache zurückgezogen, wenn das Bürgerspital den Bau redimensioniert und gartenseitig die Bauline eingehalten hätte", so Widmer. Seit dem Gespräch mit dem Leiter Immobilien Rafael Ernst, des Bürgerspitals herrsche jedoch Funkstille.
Gegenüber OnlineReports ging Bürgerspital-Direktor Fritz Jenny nicht auf die Redimensionierung ein, erklärte aber, das Bürgerspital habe damals in Aussicht gestellt, dass im Rahmen des ordentlichen Baugesuchs "vorteilhafte Optimierungen am Bauprojekt" denkbar seien. Allerdings sei die Voraussetzung dafür die Gutheissung des generellen Baugesuchs, um das sich die Kontroverse nun dreht.
Schutzzone als besondere Bauzone
Ein Aspekt aus der schriftlichen Begründung des Appellationsgerichts, die OnlineReports vorliegt, verdient besondere Beachtung. Die Auslegung der Vorschriften verdeutlicht, wie das Grün wegverdichtet werden soll, zeigt aber auch den Widerspruch zwischen Schaffen von neuem Wohnraum und dem Erhalt von Lebensqualität und Grünraum – und dass eine klare Regelung zum Schutz von privatem Grünraum in der Stadt fehlt.
Die Blockrand-Überbauung an der Maiengasse wurde im Rahmen der neuen Zonenplan-Revision von der Schon- in die Schutzzone überwiesen. Doch daraus darf nicht geschlossen werden, dass damit automatisch auch die unüberbaute Parzelle und somit der grüne Innenhof vor Veränderung geschützt ist. Die unüberbaute Parzelle sei nicht der Schutzzone zugewiesen worden, um sie zu erhalten, sondern im Gesamtzusammenhang der Umzonung der angrenzenden Parzellen zu sehen, heisst es in der Urteilsbegründung.
Und weiter: Mit der Zuweisung in die Schutzzone soll die Wohnraum-Schaffung nicht verunmöglicht, sondern die bestehende Bebauung geschützt werden. Die Schutzzone habe vor allem zum Ziel, bauliche Änderungen an bauliche Vorschriften zu binden, aber nicht zu verunmöglichen. Das heisst, und soweit der Stand der Dinge, die Parzelle kann in den Grünraum gebaut werden.
Appellationsgericht übergeht Denkmalpflege
Ein weiterer Punkt ist bemerkenswert. Wie der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, hat der Leiter der staatlichen Denkmalpflege seine Ansicht über die Schutzwürdigkeit der bestehenden Baulücke mitterweile geändert: Stand die Denkmalpflege beim Vorentscheid zum Generellen Baubegehren dem Bauvolumen positiv gegenüber und erachtete die Bebauung der Parzelle im Grünraum als zulässig, befindet sie heute, dass der Garten nicht überbaut werden dürfe.
Grund: Eine Aufsichtsbeschwerde der Einsprecher an den Denkmalrat betreffend Verfahren und Zustimmung der Denkmalpflege führte dazu, dass das Vorgehen und die Beurteilung der Denkmalpflege überprüft wurde. Der Rat kam zum Schluss, dass die Denkmalpflege beim Wettbewerbs-Verfahren zu lasch war, was die Schutzzonen-Vorgaben betreffe. Zur Erinnerung: Vorhaben in der Schutzzone sind vorab mit der Denkmalpflege abzusprechen.
Brisant: Auf dieses Wettbewerbs-Verfahren stützt sich auch das Bürgerspital. "Diese Amtsstellen haben die grundsätzlichen Fragen des Projekts beurteilt, welches das Ergebnis eines Wettbewerbs war", erklärt Jenny. "Diesen mussten wir auf Geheiss der Stadtbildkommission und der Denkmalpflege zwingend durchführen."
Neubeurteilung: Zurück auf Feld eins
Trotz den Einwänden des Denkmalrates und der geänderten Einschätzung der Denkmalpflege bestätigte das Appellationsgericht den Entscheid der Baurekurskommission. Dies, obwohl selbst die Fachbehörde des Kantons – zuständig für die Einhaltung der Schutzzonen-Bestimmungen – zum Schluss kam, dass die Bebauung in den Grünraum unzulässig sei. Planungssicherheit sieht anders aus.
Es geht also weiter in dieser Bau-Saga, die deutlich aufzeigt, dass urbaner Grünraum besser geschützt werden muss. Eine positive Beurteilung durch das Bundesgericht würde zu einer Neubeurteilung des Falls durch alle Amtsstellen und damit zurück auf Feld Eins führen.
Weiterführende Links:
- Basler Bürgerspital plant Wohnungsbau in geschütztem Innenhof
- Basler Bürgerspital darf grünen Innenhof überbauen
- Ein geplanter Neubau steht quer im Grünen
- Gundeli-Hinterhof wird überbaut: Petition ist erledigt
"Im falschen Departement"
Ihre "Bau-Saga" ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Denkmalpflege im Bau-, Beizen- und Verkehrsdepartement am falschen Ort beziehungsweise im falschen Departement angesiedelt ist. Die Interessenkonflikte sind vorprogrammiert oder werden ver"lasch"t.
Rolf W. Voellmin, Basel