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Appellationsgericht bestätigt Schutz für das "Torre"

Das "Torre"-Gebäude zwischen Basler Batterie und Wasserturm bleibt gemäss heutigem Urteil des Appellationsgerichtes unter Denkmalschutz. Ein Restaurant wird es wohl kaum wieder.
Basel, 24. November 2021

Es heisst im Volksmund immer noch "Torre", doch das Wirtshausschild ist abmontiert. Das ehemalige "Café Keuerleber" zuoberst auf dem Bruderholz befindet sich äusserlich in einem bedauernswerten Zustand, wie das aktuelle Aufmacherbild zeigt. 

Doch das Basler Appellationsgericht bestätigte den Entscheid des Regierungsrates, den Bau von 1928 unter Schutz zu stellen. Es lehnte damit den Rekurs des Eigentümers ab, der die Liegenschaft verkaufen und an Stelle von Haus und Garten Wohnhäuser bauen lassen wollte.

Ein hochrangiges Denkmal


Gerichtspräsident Claudius Gelzer machte in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich, dass es sich um ein hochrangiges Denkmal handelt. Dies weniger wegen seiner klassizistischen Architektur, sondern wegen seiner historischen Bedeutung als Ausflugs-Restaurant und seiner Bedeutung innerhalb der Grünanlage zwischen Batterie und Wasserturm.

Für die Erhaltung des "Torre" hatte sich unter anderen der Neutrale Quartierverein Bruderholz eingesetzt. Viele der Petenten hatten wohl auch gehofft, dass damit auch das Restaurant gerettet werden könnte. Aus den Voten im Gerichtssaal wurde aber deutlich, dass daraus wohl nichts wird.

Nicht unverhältnismässig

Das Gericht lehnte aber die Argumentation der Eigentümer ab, dass der Denkmalschutz unverhältnismässig oder gar gegen Treu und Glauben sei. Durch einen Verkauf und Umbau zu einem Wohnhaus könne das in seiner Bausubstanz solide "Torre" weiterhin wirtschaftlich genutzt werden. Die Denkmalbehörde und die Regierung seien auch befugt gewesen, die deutlichen Signale aus der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. 

Nachdem der Denkmalrat das "Torre" in einem ersten Durchgang aus dem Inventar der schützenswerten Bauten gestrichen hatte, schloss der Eigentümer einen Kauf-Vorvertrag mit einem Immobilieninvestor ab, der einen Wettbewerb vorbereitete. Der Garten und das Innere des Hauses wurden praktisch zum Abbruch vorbereitet.

Fensterläden: Mahnung zur Sorge

Die originalen Fensterläden verschwanden von der Fassade und wurden auf dem Balkon gestapelt. Beim Augenschein wies Denkmalpfleger Daniel Schneller die Eigentümer an, dazu besser Sorge zu tragen. Denn die Läden gehören zum geschützten Bestand. 




Weiterführende Links:
- Bruderholz-Liegenschaft "La Torre" unter Denkmalschutz
- Festnahmen nach Überfall auf Restaurant "La Torre"
- Einbrecher finden Ausgang nicht – und Polizei fährt vorbei


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"Das Gebiet Rütschete ist tatsächlich ein bekannter Rutsch- oder Kriechhang."

Stellungnahme in der Volksstimme
vom 26. September 2023
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