Symbolfoto
![]() Auch Kommission gegen Mindestlohn im BaselbietBaselland, 8. Oktober 2024Mindestens 22 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmenden im Kanton Baselland – das fordert eine Initiative der Gewerkschaft Unia. Doch während in Basel-Stadt seit Juli 2022 ein Mindestlohn gilt, hat das Begehren im Baselbiet einen schweren Stand: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrats empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ohne Gegenvorschlag den Stimmberechtigten zu unterbreiten.
"Politisierung des Arbeitsmarkts" – "unanständig tiefe Löhne"
Das Stimmverhältnis in der Kommission beträgt 9 zu 4. Die Mehrheit sieht den Mindestlohn als "untaugliches Mittel zur Armutsbekämpfung" und will keine "Politisierung des Arbeitsmarkts". Die Minderheit hingegen wehrt sich dagegen, dass "unanständig tiefe Löhne" über Ergänzungsleistungen und andere Sozialhilfen "subventioniert" würden.
4 von 33 GAV unterschreiten geforderten Mindestlohn
Aus dem Kommissionsbericht geht zudem hervor, dass der tiefste Lohn in 4 der 33 Gesamtarbeitsverträgen unter 22 Franken pro Stunde liegt. Betroffen sind Ungelernte und Hilfskräfte in zahntechnischen Laboratorien (19,05 Franken), im Bäcker- und Confiseriegewerbe (20,85 Franken in Produktion, Verkauf und Weiteres beziehungsweise 21,32 Franken in der Gastronomie), im Coiffeurgewerbe (je nach Berufsjahr zwischen 20,64 und 21,22 Franken) und im Gastgewerbe (Lehrlinge je nach Grösse des Betriebs und Saison zwischen 20,37 und 21,82 Franken). Weiterführende Links: ![]() "Dumme Begründung" "Die Mehrheit sieht den Mindestlohn als 'untaugliches Mittel zur Armutsbekämpfung' und will keine 'Politisierung des Arbeitsmarkts'". Ich habe noch nie so eine saudumme Begründung gehört, um eine dringend notwendige Korrektur der Lohnbedingungen der untersten Beschäftigten abzulehnen. Bruno Heuberger, Oberwil |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.