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"Sex im Asylheim": Presserat und Strafanzeige gegen BaZDie Artikel-Serie der "Basler Zeitung" (BaZ) über "Sex mit Minderjährigen" im Reinacher Asylheim hat Folgen: Der Schweizer Presserat hiess eine Beschwerde weitgehend gut und Gemeindepräsident Urs Hintermann reichte eine Strafanzeige gegen den BaZ-Redaktor ein.Reinach, 10. Juli 2017Mit ihren Artikeln "Sex mit Minderjährigen in Reinacher Asylheim" und "Strafuntersuchung zu Sex in Reinacher Asylheim" habe die Zeitung die Wahrheitspflicht ebenso verletzt wie die Unschuldsvermutung, heisst es im eben veröffentlichten Entscheid des Presserates. Die spektakulären Schlagzeilen seien "nicht durch Fakten gestützt" und unbelegt. Ob es zu sexuellen Kontakten einer Betreuerin mit einem minderjährigen Asylbewerber gekommen sei, wie die Artikel insinuieren, bleibe offen. Weiterführende Links: ![]() "Das Schlimme ist der Glaubwürdigkeitsverlust" Gegenüber OnlineReports bezeichnete BaZ-Lokal-Journalist Joël Hoffmann die Presseratsrüge als "absurd". Eine solche Aussage zeigt natürlich einerseits das Niveau von Schreiberlingen, die dauernd der Meinung sind, ein "neues Watergate" aufdecken zu müssen. Andererseits kommt hier eine Hybris zutage, welche die Frage aufwirft, wo haben solche "Schurnalisten" ihr Handwerk gelernt? Albert Augustin, Gelterkinden "Was sich die BaZ erlaubt hat, ist verwerflich" Schandbar ist ein etwas "alt" wirkendes Wort. Hier passt es. Was sich die BaZ da wieder erlaubt hat, ist verwerflich. Auf Kosten von jungen Menschen und auf Kosten eines Gemeindepräsidenten und bei genauerem Nachlesen auf Kosten des Gesamtgemeinderates hat ein Journalist eine Verbindung von Asylheim und Sex herbeigetitelt. Er wusste natürlich ganz genau, dass er einen Grau- und Grenzbereich mit ungeklärten Hauptaussagen verschmiert hat. Der Presserat sagt dazu alles in aller Deutlichkeit. Alois-Karl Hürlimann, Barcelona |
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