Ärger über Helikopterflüge an der Gewerbeausstellung
Helikopterflüge waren eine Attraktion der Reinacher Gewerbeausstellung. Andere ärgerten sich über den Lärm und schrieben dem Gemeindepräsidenten empörte Mails. Dieser schob die Verantwortung dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu. Doch laut Bundesrecht hätte die Gemeinde die Flüge unterbinden können.
Reinach, 23. Oktober 2012
Die einen freuten sich, wenn sie aus einem Helikopter auf ihre Gemeinde blicken können, die andern ärgern sich über den Lärm. So war es auch wieder am vergangenen sonnigen Sonntag in Reinach. Die Veranstalter der Gewerbeausstellung (AGIR) hatten die Idee, Helikopter-Rundflüge ins Rahmenprogramm zu nehmen, die von einem Privatunternehmer angeboten wurden. Der Start- und Landeplatz befand sich beim "Schürhof", in der Nähe des Festgeländes "Fiechten", knapp ausserhalb der Siedlungszone.
Grosse Nachfrage nach Rundflügen
Die zehn Minuten dauernden Flüge fanden am Samstag und am Sonntag von 11 bis 18 Uhr bei optimalstem Herbstwetter statt und waren ein Erfolg, wie OK-Präsidentin Ute Gasser gegenüber OnlineReports bestätigte. Sie hätten zur Attraktivität der Gewerbeschau beigetragen. Allerdings hat Ute Gasser auch zwei Beschwerdemails erhalten, eines davon in nicht gerade freundlichem Ton.
Gegenüber OnlineReports schrieb ein unfreiwilliger Ohrenzeuge von "unerträglichem Lärm, verursacht durch stundenlange Flüge in geringer Höhe." Es sei ihm unerklärlich, weshalb die Gemeinde Reinach, die sich soviel auf ihre Umweltfreundlichkeit zugute halte, so etwas bewilligen könne.
Gemeindepräsident Urs Hintermann (SP) weist darauf hin, dass für die Bewilligung von solchen kommerziell und zeitlich befristeten Flügen ausserhalb des Siedlungsgebietes nicht die Gemeinde, sondern das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig sei. Wegen des Helikoperlärms habe er allerdings rund ein halbes Dutzend Beschwerdemails erhalten. Wenn er vorher davon gewusst hätte, hätte er vermutlich die Veranstalter darauf angesprochen: "Muss es wirklich sein?"
Die Gemeinde Reinach ist im übrigen Sponsor der AGIR, und Gemeindepräsident Hintermann hat auch ein Editorial für das Festprogramm verfasst, in dem die Helikopterflüge angekündigt wurden.
Gemeinde wurde nicht angefragt
Wie verhält es sich nun effektiv mit der Bewilligung für solche Flugveranstaltungen? OK-Präsidentin Gasser ist der Auffassung, dass die Bewilligung durch den Landeigentümer, in diesem Fall der "Schürhof"-Bauer, ausgereicht habe. Die Gemeinde wurde nicht angefragt. Laut der Verordnung über die Luftfahrt wäre dies aber notwendig gewesen. Darauf macht uns auf Anfrage BAZL-Sprecher Anton Kohler aufmerksam. Öffentliche Flugveranstaltungen mit einem bis zwei Helikoptern "bedürfen keiner Bewilligung" durch das Bundesamt (...) "unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindebehörden" (Art. 86 2c).
Gemeindepräsident Hintermann hätte somit die Möglichkeit gehabt, die ihm nicht ganz geheure Flugattraktion zu unterbinden, wenn die Gemeinde offiziell angefragt worden wäre.
Es bietet sich im Birseck aber die Gelegenheit, das Verfahren noch einmal zu üben. Am ersten November-Wochenende findet in Aesch die Gewerbeausstellung statt. Eine der Attraktionen: Helikopterflüge.
"Viele glückliche Gesichter gesehen"
Ich habe die vielen glücklichen Gesichter gesehen, die sich das erste Mal im Leben einen kleinen Helikopterrundflug leisten konnten. Viele Leute die sich das Starten und Landen angesehen haben und grosse Freude daran hatten. Für alle war es ein grosses Erlebnis, was sich normalerweise nur wenige Leute leisten konnten. Warum jemand genau an diesem Tag, einen Spaziergang entlang des Start und Landeplatz des Helikopters aussucht, ist mir fraglich, wenn man sich am Lärm stört. Haben wir doch soviel schöne Spazierwege überall, wo es ruhiger wäre.
Ich möchte mich aber ganz herzlich bei allen Leuten bedanken, die für einmal ein Auge zugedrückt haben und sich für die Fans des Helikopters gefreut haben. Ich hoffe, dass auch an der nächsten AGIR wieder eine solche Attraktion geboten wird!
Ursula Storz, Reinach
"Kommentar fällig"
Da wäre doch jetzt ein Kommentar von Frau A. Strahm fällig.
Urs Ruf, Allschwil
"Ist dieses Luxusvergnügen überhaupt legal?"
Danke dass Sie das Thema aufgreifen. Wir haben das so erlebt: Ein herrlicher Herbsttag, eine tolle Stimmung, drinnen die Gewerbemesse, draussen Ponyreiten, allerlei Stände, überall Radfahrer und Spaziergänger. Und daneben hebt im Viertelstundentakt mit Getöse der Heli ab, dessen Geknatter uns beim späteren Ausflug ins Idyll der nahen Aescher Klus weiter in den Ohren liegt.
Mir ist unverständlich, dass dieses umweltunverträgliche Luxusvergnügen überhaupt legal ist. Den Zehn-Minuten-Fun einiger Weniger bezahlen Zehntausende mit vielen Stunden gestörter (Sonntags-)Ruhe! Von den Schäden für die Natur und Tierwelt ganz abgesehen.
Siegfried Götschel, Dornach
"Mein Gott wie schrecklich!"
Mein Gott wie schrecklich! Ein paar Helikopterflüge während der paar Ausstellungstage. Ich hoffe, die Reklamierenden erinnern sich an ihre Reklamations-Emails wenn sie nächsten Sommer wieder von Zürich oder Basel aus mit dem Flugzeug in die Ferien fliegen und so, zu ihrem Vergnügen, andere Leute dem Start- und Landelärm aussetzen.
Juan Garcia, Ziefen