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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


Schulleiterin Meschberger darf nicht Gemeinderätin werden

Die berufliche Funktion einer Schulleiterin ist laut Baselbieter Kantonsgericht mit dem Amt einer Gemeinderätin nicht zu vereinbaren. Jetzt muss sich die Birsfelder SP-Politikerin Regula Meschberger entscheiden.
Birsfelden, 4. Juli 2012

Die Birsfelder SP-Landrätin Regula Meschberger (Bild) darf nicht Gemeinderätin werden: Das fünfköpfige Kantonsgericht wies heute Mittwochmorgen eine Beschwerde des früheren Birsfelder SVP-Gemeinderates Claude Zufferey einstimmig gut. Der Beschwerdeführer, der bei den Wahlen vergangenen März durch Regula Meschberger aus dem Gemeinderat verdrängt worden war, machte in einer Beschwerde gegen die Wahl Meschbergers geltend, ihre Funktion als Schulleiterin des Kindergartens und der Primarstufe Birsfelden sei mit dem Mandat einer Gemeinderätin nicht vereinbar.

Schulleiterin "ist Gemeindeangestellte"

Für das Gericht stand rasch fest, dass die Schulleiterin, gelernte Juristin, in der kommunalen Bildungs-Hierarchie nicht auch eine Lehrkraft ist. Ausserdem sei sie – obschon nach kantonalem Personalrecht angestellt – vom kommunalen Schulrat angestellt und somit klar Gemeindeangestellte. Laut Gemeindegesetz dürfen aber Gemeindeangestellte "mit Ausnahme der Lehrkräfte" nicht in Gemeindebehörden gewählt werden. Somit ist Regula Meschbergers berufliche Funktion als Schulleiterin  nicht mit einem Mandat als Gemeinderätin vereinbar. Träger der Primarschulen seien die Einwohnergemeinden.

Es gehe, so das Gericht unter dem Vorsitz von Bruno Gutzwiller in seiner öffentlichen Urteilsberatung weiter, um die "Verhinderung einer Machtkonzentration" und die "Bewahrung des Vertrauens des Bürgers in den Staat". Das Gericht wies überdies darauf hin, dass bei Anerkennung einer Wahl "zahlreiche strukturelle Pflichten- und Interessenkollisionen" die Folge wäre, die aber laut Bundesgericht ausdrücklich zu vermeiden seien.

Kein Weiterzug ans Bundesgericht

Regula Meschberger hatte gegenüber OnlineReports schon vor Verhandlungsbeginn erklärt, sie werde das Urteil des Kantonsgerichts akzeptieren und nicht vor Bundesgericht anfechten: "Ich mache nicht Politik über die Justiz." Hingegen wird sie sich nun die Frage stellen können, ob sie ihren Beruf zugunsten des Gemeinderatsmandats aufgeben wolle. Regula Meschbergers Anwalt Christoph Rudin meinte nach der Urteilsverkündigung zu OnlineReports: "Ich bin überrascht über das Urteil, weil das Gericht im Zweifel für die Grundrechtsbeschränkung entschied und weil die Schulleitung auch unter die Lehrkräfte als Teil der teilautonom geleiteten Schule subsummiert werden könnte."

Weil Meschberger die Absicht geäussert hatte, sie strebe auch das Amt der Gemeindepräsidentin an, bleibt die Frage des Präsidiums in Birsfelden bis auf weiteres ungeklärt. Denn wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, muss erst eine Ersatzwahl angesetzt und in einem weiteren Urnengang die Besetzung des Gemeindepräsidiums bestimmt werden. Bis es so weit ist, dürften Wochen, wenn nicht Monate vergehen.

Einstweilen führt Claudio Botti die Gemeinderatssitzungen als geschäftsführender Vizepräsident. Botti, bisheriger Gemeindepräsident, sieht sich der Herausforderung durch Regula Meschberger gegenüber. Bis Klarheit über Meschbergers Präferenz besteht, kann die Wahl des Gemeindepräsidiums nicht angesetzt werden.

Wie weiter in andern Gemeinden?

Das Gerichtsurteil dürfte aber noch weitere Fragen auslösen: In verschiedenen Gemeinden des Baselbiets gehören Schulleiter dem Gemeinderat an. In Lausen gehört der Primarschulleiter und SP-Landrat Thomas Bühler auch dem Gemeinderat an. Der Arlesheimer Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller ist zugleich Primarschulleiter und Sekundarlehrer mit Teilzeitpensum.



Unvereinbarkeit: Das Gesetz

Das Baselbieter Gemeindegesetz sagt in Paragraf 9 Absatz 1 zur Unvereinbarkeit: "Nicht in die Gemeindebehörden und die Kontrollorgane wählbar sind die Mitglieder des Regierungsrates und die Mitglieder des Kantonsgerichts sowie die Gemeindeangestellten mit Ausnahme der Lehrkräfte."


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