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© Foto by Bundesamt für Kultur

"Basler" Bronzehand wird an Türkei ausgehändigt

Bern, 9. Oktober 2007

Beispielhafte Kulturgüterrückführung: Ein Basler Kunstliebhaber trennte sich ohne viel Federlesen von einem legal erworbenen Diebesgut und ermöglichte damit die heutige Rückführung in dessen Ursprungsland. Beim Objekt handelt es sich, so meldet das Bundesamt für Kultur (BAK), um eine antike römische Bronzehand, die in der Türkei gestohlen worden war. Die Hand gehörte zu einer Statue aus Laodikeia am Lykos, einer antiken Stadt in Phrygien, sechs Kilometer nördlich des heutigen Denizli entfernt.

Der Basler Kunstsammler erstand sie Ende 2005 an einer Auktion in Deutschland, ohne zu ahnen, dass es sich beim begehrten Stück um Diebesgut handelte. Erst nachträglich stellte das Auktionshaus fest, dass die Bronzehand von der Türkei bei Interpol als gestohlen gemeldet worden war. Nachdem der Basler Besitzer über den Sachverhalt aufgeklärt wurde, beschloss er, das Objekt freiwillig an die Türkei zurückzugeben.

Heute wurde die Bronzehand im Beisein von der Vertretern des Bundesamts für Polizei (Fedpol) und des Bundesamts für Kultur den türkischen Behörden übergeben. "Diese Übergabe", schreibt das BAK, "erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo die Schweiz mit der Türkei ein Abkommen über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut aushandelt." Das Abkommen stelle eine Massnahme zur "Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers" dar.

Welche Güter genau legal oder illegal sind, ist bei weitem nicht immer klar: Vor allem in den beiden letzten Dekaden reklamieren Ursprungsländer aus der Dritten Welt die Rückgabe ihrer von den europäischen Kolonialmächten geraubten oder später von Händlern oder Sammlern gestohlenen oder zu Spottpreisen erworbenen Kulturgüter zurück. Die Ursprungsländer zielen auf die nur andeutungsweise bezifferbaren Schätze in den Lagerräumen der Museen und Kellern der Privatsammlungen in den industrialisierten Ländern.

Vor allem staatliche Museen, deren Inventare bekannt sind, befürchten das Leeren ihrer Hallen, wenn den Anliegen der Ursprungsländer zu fest nachgekommen wird. Die Folge sind lange und zähe Verhandlungen um die Rückgabe von Einzelstücken. Umso erfreulicher, wenn sich Privatsammler, die ihre Schätze oft geheim halten, zu freiwilligen Rückgaben entschliessen können. Dann liegt es am Ursprungsland, sich fähig zu zeigen, die bislang sorgsam aufbewahrten Güter wie Statuen, Masken, Kleider, Waffen und Kunstgegenstände so zu erhalten, dass sie nicht zu Grunde gehen.



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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