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ZAK-Vorwürfe: Wirtschaftskammer schiesst zurück

Pratteln, 8. Juni 2021

In der durch den Strafprozess gegen den Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber wieder aufgeflammten Kontroverse um die Auslagerung der Schwarzarbeits-Kontrolle an die sozialpartnerschaftlich getragene "Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle" (ZAK) schiesst die Wirtschaftskammer Baselland jetzt zurück.

Die anlässlich des Strafverfahrens durch den Zeugen und früheren ZAK-Geschäftsführer Michel Rohrer und Gerichtspräsident Andreas Schröder geäusserten Vorwürfe seien "unhaltbar". In einem Kommentar auf der Website der Wirtschaftskammer wird daran erinnert, dass der Staatsanwalt das Verfahren gegen die ZAK-Verantwortlichen im Juni 2018 eingestellt hatte, was "in der Sache einem Freispruch entspricht".

Die Wirtschaftskammer habe damals "in eigener Initiative die Staatsanwaltschaft kontaktiert, um in aller Transparenz die Vorgänge und Geldflüsse offenzulegen". Es habe schon damals "nichts zu verbergen" gegeben.

Gerichtspräsident sei "unprofessionell"

Kritik äussert die Wirtschaftskammer am Präsidenten des Strafgerichts. Dass er in seiner Urteilsverkündung die "rechtskräftig erledigten und damit haltlosen Vorwürfe" erneut erhebe, ohne dass die Wirtschaftskammer auch nur einmal angehört worden wäre, sei "verwerflich, unprofessionell und widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen". Der gesamte Prozessverlauf erscheine "skurril", da der einzige Zeuge "über eine Stunde mit zweifelhaften Aussagen unwidersprochen über eine Drittpartei herziehen" konnte, ohne dass sich die Wirtschaftskammer habe wehren können.

Zudem habe der Gerichtsvorsitzende zum hängigen Schiedsgerichtsverfahren zwischen der ZAK und dem Kanton Baselland "ein Urteil auch gleich zu diesem Prozess abgegeben", obwohl er keinerlei Kenntnis der Akten und des Stands dieses parallelen Zivilprozesses gehabt habe.

"Unglaubwürdig" sei "aus vielen Gründen der einzige Zeuge der Staatsanwaltschaft, ZAK-Geschäftsführer Rohrer. Er habe "zu keinem Zeitpunkt Einblick und Zugang zu Finanzzahlen, die über seinen Spezialbereich AMS-ZAK-ZPK hinausgingen", gehabt. Seine Anstellung habe geendet, noch bevor die Jahresrechnungen der ZAK oder AMS für die fraglichen Jahre 2014 und 2015 erstellt waren. Trotzdem habe das Strafgericht seine "geradezu unglaubliche Vorwürfe" in der Urteilsbegründung als "erwiesene Fakten" hingestellt.

Kein Gesetz "selbst geschrieben"

Rohrer habe die ZAK im Februar 2015 "im Unfrieden verlassen, weil ihm sein Wunsch verwehrt worden war, die Wirtschaftskammer-Tochter AMS AG, an welche die ZAK ihre Kontrollaufgaben delegiert hatte, über ein Management-Buyout selbst zu übernehmen". Unzutreffend sei auch dass die Wirtschaftskammer das Schwarzarbeitsgesetz als Folge einer Parlamentarischen Initiative "selbst geschrieben" habe.

Die Wirtschaftskammer kommt in ihrem Kommentar zum Schluss, dass eine politische Aufarbeitung "nicht zielführend" sei, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Genau über die angeblichen Minderleistungen der ZAK im Jahr 2014 sei im Schiedsverfahren manches, wovon dieses Strafgericht ausging, bereits widerlegt worden. So hat die Regierung "die angebliche Minderleistung an Kontrollen in diesem Jahr, gegen die sich Regierungsrat Weber so vehement gewehrt haben soll, im März 2015 ausdrücklich als vertragskonform genehmigt".

Wenn der Landrat trotzdem eine weitergehende politische Aufarbeitung Vorgänge anstossen wolle, würde die Wirtschaftskammer Baselland "wie bisher kooperieren". Die Forderung nach Verbandsreformen hingegen entspreche Wunschdenken der politischen Gegner.




Weiterführende Links:
- Regierungsrat Thomas Weber wegen ZAK vor Strafgericht
- ZAK-Prozess: Thomas Weber schwieg, der Zeuge sprudelte
- Auslagerungs-Poker enthüllte ein System mit Rundum-Profitgarantie


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