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Fall Petra Studer: Kein Strafverfahren gegen Brigitte Bos

Liestal/Laufen, 12. März 2012

Bei der Überwachung des Wohnsitzes der ehemaligen FDP-Landrätin Petra Studer hat die Laufener Stadtpräsidentin Brigitte Bos nicht gegen das Strafrecht verstossen. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft kommt zu diesem Schluss aufgrund einer Voruntersuchung. Darin heisst es aber auch, die Wohnsitz-Observation durch eine Privatfirma und die kommunale Polizei habe keine Rechtsgrundlage gehabt.

Insbesondere die "Basler Zeitung" hatte in einer kampagneartig aufgemachten, über mehrere Tage geführten Berichterstattung die Frage aufgeworfen, ob die Überwachung von Studers Wohnsitz nicht einem Amtsmissbrauch gleichkomme. Der Laufener Stadtrat hatte gegenüber Petra Studer, derzeit noch Bereichsleiterin Politik des Basler Gewerbeverbandes, eine Zwangsabmeldung aus Laufen verfügt. Laut seinen Informationen hatte Studer ihren Lebensmittelpunkt in einer Viereinhalbzimmer-Wohnung in Basel und nicht in einem Untermiete-Zimmer bei einer Freundin in Laufen, wie es Studer behauptete.

Die Staatsanwaltschaft kommt nun – gleich wie das Baselbieter Kantonsgericht im Rahmen der Verhandlung zur Zwangsabmeldung von Frau Studer – zum Schluss, dass die Kontrollmassnahmen gegen sie ohne Rechtsgrundlage erfolgt sind. Allerdings habe "diese Feststellung alleine keine strafrechtliche Relevanz". Im Zentrum der Abklärungen sei vielmehr die Frage gestanden, ob die Anordnung der Überwachungsmassnahmen durch die Laufener Stadtpräsidentin einen Amtsmissbrauch darstellte. Im Sinne des Strafrechts liege aber ein Amtsmissbrauch dann vor, "wenn eine Amtsperson ihr Amt dazu missbraucht, um sich oder einer anderen Person einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen respektive um einer anderen Person einen Nachteil zuzufügen".
 
Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass im aktuellen Fall "beide Merkmale nicht vorlagen". Vielmehr ging es "um die Beschaffung von Beweismitteln", die im Gerichtsverfahren gegen Frau Studer eingebracht werden sollten und dem Kantonsgericht auch eingereicht wurden.
 
Frau Bos habe als Vertreterin der Gemeindebehörden gehandelt offensichtlich in der Absicht, ihre gesetzliche Pflicht zur Abmeldung von Amtes wegen zu erfüllen, die durch das Urteil des Kantonsgerichts zur Zwangsabmeldung von Frau Studer letztlich auch geschützt wurde. Dabei habe die Stadtpräsidentin mit der Anordnung der Observation zwar ein gesetzlich nicht vorgesehenes Mittel eingesetzt, "eine Absicht zu einer unrechtmässigen Handlung im vorstehenden Sinne lag aber nicht vor", schreibt die Staatsanwaltschaft. Deshalb werde auch kein Strafverfahren gegen Brigitte Bos eröffnet. Gegen diese Verfügung können noch beide Parteien Rechtsmittel einlegen.




Weiterführende Links:
- Laufentaler FDP-Politikerin wird in Laufen zwangsabgemeldet
- Gericht bestätigt Zwangsabmeldung für Petra Studer
- Petra Studer verzichtet auf eine Landrats-Kandidatur
- Verdächtiges Paket für Stadtpräsidentin Brigitte Bos


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