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"Bar Rouge": Niederlage im Kampf um mehr LärmBasel, 24. Mai 2015Niederlage für Martin Staechelin, den Besitzer der "Bar Rouge" in der obersten Etage des Basler Messeturms: Das Bundesgericht wies seine Beschwerde gegen Lärmbegrenzung durch Basler Behörden ab. Staechelin muss auch die Verfahrenskosten von 2'000 Franken zahlen. Laut der "Schweiz am Sonntag" kämpft der Bar-Betreiber seit Jahren dafür, dass er lautere Musik spielen darf. So habe er einen Grenzwert von 97 Dezibel gefordert, das Amt für Umwelt und Energie habe ihm aber nur 93 Dezibel erlaubt. Staechelin sei davon ausgegangen, dass es sich um einen Stundenmittelwert handle. Das Amt hingegen verwende Zehn-Sekunden-Mittelwerte als Bemessungs-Grundlage. Die Bundesrichter bestätigten nun den Entscheid der Basler Behörden. Weiterführende Links: |
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