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Landeskirchenrat: Röschenz soll Sabo entlassen

Liestal/Röschenz, 7. Juni 2006

Der Landeskirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche Baselland stellt sich hinter Bischof Kurt Koch: In einer Verfügung vom 31. Mai wies das Aufsichtsgremium die Kirchgemeinde Röschenz an, das Arbeitsverhältnis mit Pfarrer Franz Sabo unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist aufzulösen. Diese Botschaft wurde heute Mittwoch per Bote an den Anwalt der Kirchgemeinde übermittelt, wie an einer Medienkonferenz der Landeskirche in Liestal bekannt wurde. Wie Peter Zwick (Bild Mitte), Präsident der römisch-katholischen Landeskriche Baselland und assistiert von Anwalt Thomas Müller (Bild links), erklärte, sei die Aufsichtsinstanz nach eingehender Prüfung der Unterlagen und beraten durch einen Rechtsausschuss zur Auffassung gelangt, dass "eine Weiterbeschäftigung von Herr Franz Sabo gegen geltendes Recht verstösst". Die Behörde dürfe "keinen unrechtmässigen Zustand in der Kirchgemeinde Röschenz dulden.

Hintergrund der Verfügung ist ein erbitterter Krach zwischen dem Röschenzer Pfarrer Sabo und Bischof Koch, der zu einem "zerrütteten Vertrauensverhältnis" zwischen den beiden führt, wie es heute hiess. Die Kirchgemeinde Röschenz solidarisierte sich in dieser Auseinandersetzung geschlossen mit ihrem Pfarrer und beschäftigte ihn auch weiter als ihm der Bischof am 9. Februar letzten Jahres die Missio Canonica entzog und diesen Entscheid nach einer eingeräumten Bedenkzeit am 22. Oktober 2005 durch die Suspendierung Sabos bestätigte.

Die Vertreter der Landeskirche betonten an der Medienkonferenz die "komplexe Materie" zwischen kanonischem und weltlichem Recht, die einen Entscheid nicht leicht gemacht habe. Der Landeskrichenrat untersuchte den Fall nur nach weltlichem Recht. Deshalb könne er "als staatskirchenrechtliches Organ" nicht überprüfen, ob der Missio-Entzug laut kanonischem Recht korrekt erfolgt sei. Immerhin führt das Gremium aus, Bischof Koch habe Sabos Anspruch auf rechtliches Gehör bei seinem Entzug vom Februar 2005 verletzt. Duch zwei spätere Unterredungen zwischen Koch und Sabo sei dieser Mangel aber geheilt worden. Aus rechtsstaatlicher Sicht sei der Missio-Entzug nicht zu beanstanden.

Die Kirchgemeinde Röschenz hat nun zehn Tage Beschwerdefrist. Die zuständige Instanz ist das Kantonsgericht. Bereits hat die Kirchgemeinde angekündigt, dass sie Rekurs gegen die Verfügung einlegen wird. Dem Landeskirchenrat komme aufgrund der Landeskrichenverfassung "gar keine Kompetenz zum Erlass aufsichtsrechtlicher Massnahmen gegenüber einer Kirchgemeinde zu". Eine Entlassung Sabos ohne sachlichen Grund "käme einer Verletzung des Willkürverbots gleich", kommentierte heute die Kirchgemeinde in einer Verlautbarung an alle Röschenzer Haushaltungen.

In dieser Publikation wird auch ein Brief von Bischof Koch vom 9. Februar 2006 zitiert, in dem er sich "allen Ernstes" fragt, "ob sich ein staatskirchenrechtliches Gremium anmasst, die kanonische Gültigkeit des Handelns des Bischofs überprüfen zu wollen". Damit habe sich Koch "nicht kooperativ" gezeigt.

Auf die Frage von OnlineReports, ob nun Ruhe in Röschenz einkehre, sagte Zwick: "Ich kann diese Frage nicht beantworten." Zwischen der Landeskirche und der Kirchgemeinde Röschenz gebe es "keinen Krieg oder Krach".



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