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Teurer Fall Ruth Singer: Staat zahlt vollen Lohn

Liestal, 8. März 2007

Der private Fehltritt der Staatsangestellten Ruth Singer, ehemalige Mitarbeiterin im Informationsdienst der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), kommt den Kanton teuer zu stehen: Seit über 14 Monaten ist die Staatsangestellte krank geschrieben, der Kanton zahlt ihr den vollen Lohn. Das Gesetz sieht es so vor.

Die Kampfhunde-Besitzerin Singer, die sonst in ihrer amtlichen Berufsausübung zu keinen Klagen Anlass gab, hatte sich gegen Ende 2005 im Zusammenhang mit der damaligen Debatte um das Verbot von Kampfhunden mehrere böse Schnitzer geleistet. Sie war Mitbegründerin der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" und verglich in einem Weblog-Eintrag auf der IG-Website die Schweiz mit dem Dritten Reich. Frau Singer verschickte zudem von ihrem staatlichen Account aus kampfhundefreundliche E-Mails an die Medien, darunter eine "Petition gegen das Verbot international anerkannter Hunderassen". Zudem wurde der Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch auf einer Website der Kampfhunde-Freunde mit Adolf Hitler verglichen.

Nachdem die Medien die Entgleisungen aufgegriffen hatten, liess sich Frau Singer im Januar 2006 krank schreiben. Die zuständige Regierungsrätin Elsbeth Schneider kündigte in einem Communiqué an, Frau Singer werde direktionsintern eine "andere Aufgabe" übernehmen. Alberto Isenburg, Leiter des Amtes für Umweltschutz und Energie, zeigte, wie er OnlineReports-Informationen bestätigte, die Bereitschaft, Ruth Singer einen Job anzubieten. Daraus wurde wegen der "andauernden Krankheit" (so BUD-Generalsekretär Michael Köhn) von Frau Singer nichts.

Köhn bestätigte Informationen von OnlineReports, wonach Ruth Singer seit Anfang letzten Jahres nicht mehr arbeitsfähig und somit nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Laut Köhn legt Frau Singer monatlich ein Zeugnis ihres Privatarztes vor, das ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Auch der Vertrauensarzt des Kantons habe ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Seit Januar 2006 bezieht Ruth Singer den vollen Lohn. Laut Köhn bietet der Staat seinen Mitarbeitenden bei Arbeitsunfähigkeit nach gesetzlichen Vorgaben während zwei Jahren die volle Lohnfortzahlung.

Das heisst: Frau Singer erhält noch bis Ende Jahr ihr uneingeschränktes Salär. Nach Schätzungen von OnlineReports dürften sich die Zahlungen während den zwei Jahren Arbeitsunfähigkeit auf rund 200'000 Franken belaufen. Allerdings erging Ende letzten Jahres eine Anmeldung an die Invalidenversicherung (IV) zur Übernahme von Geldleistungen nach Ablauf der zweijährigen Zahlungsfrist. Falls die Versicherung Ruth Singer eine Rente zuspricht, "muss diese während der Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den Kanton abgetreten werden", sagte Köhn weiter.

Was die direktionsinterne Überprüfung des Mail-Verkehrs von Frau Singer ergab und wie weit diese Überprüfung überhaupt möglich war, ist nicht bekannt.



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