Massiver Ausbau der Solarstrom-Förderung in BaselBasel, 4. August 2009Gute Nachrichten für alle, die im Kanton Basel-Stadt eine Photovoltaik-Anlage bauen wollen: Die Regierung beschloss heute Dienstag die neue Verordnung über Solarstrom, mit der jährlich 2'000 kWp Strom aus Solaranlagen statt – wie bisher – nur 300 kWp kostendeckend ins Netz eingespiesen werden können. Auch die Höhe der Vergütung für den Strom, der ins IWB-Netz eingespiesen wird, wird angepasst: Sie entspricht neu der kostendeckenden Einspeisevergütung des Bundes.Die IWB können den Solarstrom im Rahmen der Solarstrombörse weiterhin an Personen verkaufen, die bereit sind, dafür einen höheren Preis zu bezahlen. Die restlichen Kosten dürfen die IWB auf den Strompreis umlegen, bis sie insgesamt maximal 0,4 Rappen pro kWh ausmachen. Die neue Einspeisevergütung hat auch Folgen für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch den Energie-Förderfonds: Die bisherigen Förderbeiträge von 40 Prozent der Investitionskosten fallen weg. Sie seien "auch nicht mehr nötig, denn mit der kostendeckenden Einspeisevergütung werden alle Investitionen inklusive Kapitalzinsen über die Dauer des Vertrages abgedeckt", schreibt die Regierung. Weiterführende Links: |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.