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Trotz Verordnung: Der Wohnschutz-Kampf geht weiter

Der Wohnschutz im Kanton Basel-Stadt nimmt Gestalt an: Die Regierung beschloss heute Donnerstag die Verordnung zum revidierten Wohnraumfördergesetz. Den Links-Parteien SP und "Basta" gehen die Neuerungen viel zu wenig weit.
Basel, 1. Juli 2021

Die Verordnung ist die Konkretisierung des Wohnraumfördergesetzes, das durch die Stimmbevölkerung letzten November knapp angenommen wurde. Das Gesetz sieht vor, dass für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Wohnungen eine zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle eingeführt werden soll.
 

Mit der Verordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, sollten "vorzeitige Sanierungen und preistreibende Renovationen von bezahlbaren Wohnungen vom Tisch sein", schreibt die Regierung. Verstärkte Anreize zur Sanierung im bewohnten Zustand und ein Rückkehrrecht bei Sanierungen und Umbauten wirkten Massenkündigungen entgegen.


Der Mietzins darf neu infolge einer Sanierung oder einem Umbau zwischen maximal 109 Franken (für eine Ein-Zimmerwohnung) und maximal 279 Franken (für eine Wohnung mit fünf oder mehr Zimmern) ansteigen. Diese Bestimmung gilt allerdings nur für Mietwohnungen, die unter die Schutzbestimmungen fallen.


Um Interessenausgleich bemüht


Damit werde aber gewährleistet, dass energetische Sanierungen von Wohngebäuden weiterhin möglich seien. Im Sinne des Klimaschutzes seien zudem über die gesetzliche Vorschrift hinausgehende energetische Investitionen von den maximalen Aufschlägen ausgenommen. Sie können separat auf die Mietzinse überwälzt werden.
 

Die rot-grünliberale Regierung zeigt sich damit offensichtlich um einen Interessenausgleich zwischen Investoren, Hauseigentümern und Mietenden bemüht. Sie gibt heute auch bekannt, dass sie die mieterfreundliche Initiative "Ja zum echten Wohnschutz" ablehnt. Die Regierung bevorzuge es, "die jetzige Gesetzesgrundlage zeitnah in Kraft zu setzen und deren Wirkungen auf den Mietwohnungsmarkt abzuwarten, bevor weitere gesetzliche Änderungen und Verschärfungen in Erwägung gezogen werden".


Linke will starken Mieterschutz


Die Wohnschutz-Initianten können der Regierungs-Verordnung nichts Gutes abgewinnen. Es bewahrheite sich, dass das "von den Bürgerlichen verantwortete Wohnraumrecht der Bevölkerung keinen ausreichenden Schutz bietet". Die Schutzbestimmungen enthielten eklatante Lücken und liessen "viel zu viele und zu hohe Mietzinsaufschläge zu".
 

Das Bewilligungsverfahren mit Mietzinskontrolle gelte zudem nicht für Sanierungen im bewohnten Zustand und nur für etwa 30 Prozent allen Mietwohnraumes. Mit der Abstimmung über die Initiative könne die Bevölkerung "das letzte Kapitel in der Geschichte schreiben, welche 2018 mit Aufnahme des Wohnschutzes in der Verfassung begonnen wurde".

Hausbesitzende erleichtert

Hausbesitzende und Immobilientreuhänder dagegen zeigen sich erleichtert: Es sei die Absicht der Regierung zu erkennen, "keine Massnahmen vorzusehen, die den Liegenschaftsmarkt zum Erliegen bringen". Als "erfreulich" taxieren sie die "klar ablehnende Stellungnahme der Exekutive zur Wohnschutz-Initiative.

"Wenig erfreut" zeigt sich die FDP "über die Bürokratie, welche im Zusammenhang mit den Schutzbestimmungen aufgezogen wird".



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