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Basler Abfall-Finanzierung: Künftig auch eine Grundgebühr

Basel, 8. September 2005

Im Kanton Basel-Stadt soll eine Abfallgrundgebühr eingeführt und der Preis des Bebbi-Sacks leicht erhöht werden. Dies fordert die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rates. Gleichzeitig sollen andernorts Steuern oder Gebühren gesenkt werden.

Das eidgenössische Umweltschutzgesetz schreibt vor, dass die Siedlungsabfälle kostendeckend zu entsorgen sind. Basel-Stadt tut dies auf eine recht luxuriöse Weise: Zum Einen wird eine Sackgebühr ("Bebbi-Sack") von 1 Franken 90 erhoben; zum Andern wird das Defizit seit 2002 aus einem Konto "Spezialfinanzierung" aus der Staatskasse gedeckt. Zuvor wurden die Fehlbeträge gar aus Steuergeldern gedeckt, bis die Mehrwertsteuerverwaltung eine Revision durchführte und die Ausgaben als "mehrwertsteuerpflichtige Subvention" deklarierte. Folge: Happige Steuer-Nachzahlungen in Höhe von 400'000 Franken pro Jahr.

Doch auch auf dem - nicht steuerpflichtigen - Spezial-Konto häufte sich in der Zwischenzeit ein Negativ-Saldo von erklecklichen 16 Millionen Franken an, so dass die Regierung letztes Jahr das Splitting-Verfahren einführen wollte: Einerseits eine Abfall-Grundgebühr, anderseits der kostenpflichtige Bebbi-Sack. Doch das "alte" Parlament lehnte dieses Modell ab.

Jetzt nahm sich UVEK des neuen - und linksgrüneren - Parlaments der Frage nochmals an, nachdem sie den erstmals vorliegenden Entwurf einer detaillierten und massiv defizitären Basler Abfallrechnung studiert hatte. Ihr Vorschlag: Für Wertstoffsammlungen soll eine Grundgebühr eingeführt werden, die Sackgebühr für Siedlungsabfälle soll leicht angehoben werden. Dies sei mit dem geforderten Verursacherprinzip vereinbar. Eine Vollkostendeckung der Abfallwirtschaft alleine über die Bebbi-Sackgebühr, so die Kommission, hätte eine Erhöhung von 1 Franken 90 auf mindestens 3 Franken 10 zur Folge. "Mit derart hohen Sackgebühren würde die Stadt Basel zum Gebührenleader der gesamten Region. Dies wäre politisch heikel und würde der illegalen Abfallentsorgung Vorschub leisten."

UVEK-Mitglied Christian Egeler (FDP) erklärte gegenüber OnlineReports, die Rede sei von einer Grundgebühr von 50 bis 80 Franken pro Jahr und Haushalt. Dieses Konzept sei vertretbar, weil es kostenneutral sei - also Steuern oder Gebühren an anderer Stelle in gleicher Höhe abgebaut werden müssen. Laut Egeler will die Regierung das Gebühren-Splitting im Abfallbereich "möglichst rasch realisieren". Denkbar wäre eine Einführung Mitte bis Ende 2006.

Ihre Forderung deponiert die UVEK in einem Anzug, der von nahezu der geschlossenen Kommission unterschrieben wurde.

• Der Gewerbeverband Basel-Stadt bedauert den erneuten Vorstoss. "Offenbar soll nun auf diesem Weg die Abfallgrundgebühr doch noch erzwungen werden. Anstatt die Ursachen der hohen Kosten der Abfallentsorgung in Basel zu hinterfragen, sollen einmal mehr vollumfänglich die Einwohnerinnen und Einwohner und das Gewerbe mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. Dass im Gegenzug zur Einführung der Abfallgrundgebühr in der Folge andere Steuern und Abgaben reduziert würden – so die Erwartung der UVEK – müsste zuerst noch in der Tat bewiesen werden.

Der Regierungsrat hatte schon im Mai 2003 bekanntgegeben, es werde neu eine Abfallgrundgebühr eingeführt. Betriebe hätten entsprechend der Anzahl Vollzeitstellen eine jährliche Abfallgrundgebühr zwischen 125 und 500 Franken bezahlen müssen, Privathaushalte 60 Franken. Aufgrund der breiten und heftigen Ablehnung aus Bevölkerung und Gewerbe musste der Regierungsrat seinerzeit die Einführung der Abfallgrundgebühr zurückziehen."

Aktualisierung: 9. September 2005



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