Staatsanwalt fordert 18 Monate für Markus Häring
Im Prozess um die künstlich ausgelösten Geothermie-Erdbeben fordert der Staatsanwalt für Projektleiter Markus Häring eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Verteidiger des Angeklagten verlangt, wie bereits angekündigt, Freispruch.
Basel, 16. Dezember 2009
Als Richterin Felicitas Lenzinger heute Mittwochnachmittag, kurz nach 15.30 Uhr dem Geologen Markus Häring (57) das Schlusswort erteilte, war dieser nicht vorbereitet. So platzte es, den Emotionen des Angeklagten entsprechend, ungefiltert aus ihm heraus: Er sei "erschüttert, dass die Staatsanwaltschaft auf einem derart tiefen Niveau" arbeite. Hätte er selbst bei seinem Geothermie-Projekt so gearbeitet, hätte er verstanden, auf der Anklagebank sitzen zu müssen.
Erdbeben-Folgen als Chef-Sache
Die Serie von Erdbeben, die nach der Wasser-Injektion im Rahmen des Basler Geothermie-Projekts die Bevölkerung der Region in Schrecken versetzte, war von Thomas Hug, dem Ersten Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, in strafrechtlicher Hinsicht zur "Chef-Sache" bestimmt worden, wie er gegenüber OnlineReports erklärte. Grund dafür sei insbesondere die hohe Resonanz, die die von der Bevölkerung nicht erwarteten Beben in der Öffentlichkeit gehabt hätten. Zwei- bis dreimal jährlich, offensichtlich in wichtigen Fällen vertritt der Chef im Gerichtssaal die Anklage.
Heute Mittwoch war es wieder einmal so weit. Strafrechtlich ins Visier genommen hatte Hug den Angeklagten Markus Häring, Geschäftsführer der "Geothermal Explorers Ltd.", die treibende Kraft des Basler Geothermie-Projekts. Zwar habe die halbstaatliche "Geopower Basel AG" das Baugesuch beim Basler Baudepartement eingereicht und auch die Bewilligung für die Durchführung des Projekts "Deep Heat Mining" erhalten. Für die technische Durchführung allein verantwortliche Fachperson mit einem wissenschaftlichen Exklusiv-Knowhow aber sei Häring gewesen. Ihn stellte die Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung und Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes unter Anklage.
Ankläger würdigt Härings Rolle
In seinem dreiviertelstündigen Plädoyer würdigte Hug Härings Rolle und fachliche Arbeit als Promoter einer Technologie zur nachhaltigen Energiegewinnung. Daran habe vor drei Jahren wie heute fraglos ein grosses politisches Interesse bestanden. Aber gerade der Charakter der Nachhaltigkeit dürfte eine Vernachlässigung der Risiken nicht rechtfertigen. Innovation und mögliche Gefahren müssten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Es gehe ihm "nicht darum den Angeklagten zu kriminalisieren". Aber das öffentliche Interesse an diesem Fall, die materiellen Schäden, die entstandene Angst und die Verunsicherung müssten "zwangsläufig" strafrechtlich verfolgt und einem Gericht unterbreitet werden.
Hug ging in seinen Ausführungen immer wieder auf die dominierende Rolle Härings sowohl während der Projektentwicklung wie auch während der politischen Entscheidfindung ein. So seien in der Kreditvorlage an den Grossen Rat teilweise wörtlich mit einem früheren Bericht Härings übereinstimmende Formulierungen festgestellt worden. Hinweise auf Erdbeben der gehabten Art hätten darin gefehlt, obschon sie Häring (Hug: "Der Vater der Geothermie in der Schweiz") später in Kauf genommen habe. Im Verwaltungsrat der Geopower seine "keine Fachleute, sondern Vertreter der Aktionäre" gesessen. Häring sei der "wissenschaftlicher Leiter" gewesen und auch "als Projektverkäufer aufgetreten".
Der Vergleich mit dem 40-Tönner
Der Ankläger führte aber auch den "Erfolgsdruck", unter dem Häring stand und unter den er sich selbst gesetzt hatte, ökonomische Sachzwänge und das persönliche Engagement des Projektleiters in Feld: Sie seien "Anlass gewesen, das Projekt durchzuziehen". Dabei habe ihm als "versiertem Geologen" klar sein müssen, dass Schäden im Bereich des Möglichen liege". Insbesondere habe Häring auch wissen müssen, dass die Referenzanlage im elsässischen Soultz-les-fôrets, wo es zu einem maximalen Erdstoss mit einer Magnitude von 2,9 gekommen war, "nicht einfach auf Basel übertragen werden konnte". Hug stützte sich auch auf Aussagen des Geologie-Professors Peter Huggenberger, der als Berater der Kantonsregierung tätig war. Danach hätten Fachleute "die Risiken heruntergespielt". So habe Häring der damaligen Baudirektorin Barbara Schneider auf die Frage nach den Schadensrisiken erklärt: "Das ist etwa so, wie wenn ein 40-Tonnen-Lastwagen an einem Haus vorbeifährt."
Hug forderte schliesslich eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit offener Probezeit.
Anklage gehöre "ins Reich Absurdistan"
Härings Verteidiger Stefan Suter liess dem höchsten Ankläger keine Schonung angedeihen – ganz im Gegenteil: "Mit Strafrecht", konterte Suter in leicht süffisantem Unterton, "hat dieser Fall gar nichts zu tun". Er könne sich gar nicht vorstellen, was mit einer "unterirdischen Überschwemmung" gemeint sei. Die Staatsanwaltschaft habe das Problem, dass das Verursachen eines Erdbebens gar kein Straftatbestand sei. Zwar sei, wie bei einem naturwissenschaftlichen Projekt, ein gewisses Risiko in Kauf genommen worden. Die Behauptung aber, Häring sei Alleinverantwortlicher gewesen, gehöre "ins Reich Absurdistan". Mit dabei seien die Fachleute des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED), der Geopower Basel AG und des wissenschaftlichen Beirats gewesen: "Man kann nicht sagen, das seien alles Kläuse."
Der Verteidiger warf Hug auch vor, die Anklage beruhe auf einem falschen Konzept: Nicht das Mass der Magnitude sei für Schäden an der Oberfläche verantwortlich, sondern die Bodengeschwindigkeit. Dem Zeugen Huggenberger, der Häring am meisten belastete, warf Suter zweifelhaftes Verhalten vor: Als Berater könne und müsse einen Rat abgeben, wenn er den Eindruck habe, es geschehe "etwas Gefährliches". Er hätte protestieren statt sich hinterher "als Skeptiker bezeichnen" sollen. SED-Experte Nicolas Deichmann habe bestätigt, "dass man nach dem Stand der damaligen Technik vorgegangen" sei. Er bestritt auch die dem Angeklagten angelastete Vorsätzlichkeit: "Kann jemand vorsätzlich handeln, der seinen vorgesetzten Stellen folgt?"
Häring in der Schweiz weg vom Fenster
Wenig konnte der Verteidiger mit den insgesamt 2'700 Schadenspositionen anfangen. Suter liess mindestens durchblicken, dass sich darunter nicht wenige Fälle von Versicherungsbetrug befinden könnten, die ihrerseits ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein könnten: "Die Risse können auch von etwas ganz Anderem stammen." Der Vergleich mit dem 40-Tonnen-Lastwagen, die Häring gezogen habe, sei "gar nicht so lächerlich". Solche Fahrzeuge könnten auf Dauer tatsächlich Risse an Gebäuden verursachen.
Suter plädierte auf Freispruch für seinen Mandaten: "Herr Häring ist ein Ehrenmann." Allein durch die Anklage sei er schon genügend bestraft. Obschon er zu den weltweit fünf besten Geothermie-Cracks zähle, sei er beruflich "in der Schweiz weg vom Fenster".
Das Dreier-Strafgericht wird das Urteil kommenden Montagnachmittag um 16 Uhr eröffnen.
Kommentar zum Freispruch
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