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Ammanns Schlusswort: "Dieser Seich ist unentschuldbar"

Plädoyers im Berufungsprozess vor dem Baselbieter Kantonsgericht über das Familien-Drama des ehemaligen SD-Politikers Franz Ammann: Die Einschätzung der Rückfallgefahr bleibt umstritten.
Liestal, 13. März 2012

Staatsanwältin Caroline Horny hatte schon gestern Montag ihre Appellation, mit der sie nochmals eine Beurteilung über die mögliche Verwahrung Ammans zur Debatte stellen wollte, zurückgezogen. Grund: Ein nicht persönlichkeitsgestörter Ersttäter – und das war der Angeklagte – kann laut damals geltendem Recht nicht verwahrt werden.

Zentrales Gewicht in dieser Verhandlung hat die Frage, wie gross Franz Ammanns Rückfallgefahr ist: Wäre er nach einer Freilassung dereinst in der Lage, sich an Angehörigen zu rächen für das Unrecht, das ihm, dem mit der Pistole auf Menschen Schiessenden, nach seiner Wahrnehmung widerfahren ist? Der forensische Psychiater Martin Kiesewetter konnte oder wollte darauf keine klare Antwort geben. Anklage und Verteidigung anderseits trugen gegenläufige Standpunkte vor.

Scharfe Kritik am psychiatrischen Experten

Verteidiger Alain Joset äusserte denn auch scharfe Kritik am Sachverständigen Kiesewetter und seiner Akten-Expertise, die längst nicht mehr auf dem neusten Stand sei: Sein Auftritt sei "alles andere als stilsicher" gewesen, "unvorbereitet und unseriös". Appellant Ammann habe die Abgabe von zwei Schüssen auf seine Tochter und ihren Freund und heutigen Ehemann am 25. April 2004 in Muttenz verarbeitet und distanziere sich heute von der Tat. Aus seiner Weigerung, in eine Therapie einzuwilligen, dürfe keine Rückfallgefahr abgeleitet werden. Ammann habe "mit seinem früheren Leben gebrochen" und seine "eigene Strategie zu Trauma-Bewältigung gewählt".

Die Verteidigung bestritt auch, dass das Qualifikationsmerkmal "Mord" für die Tat seines Mandanten erfüllt sei, da hiefür ein "besonders" skrupelloses Vorgehen nachgewiesen werden müsse. Bei den von der Tochter angezeigten Sexualdelikten handle es sich um "abstruse Behauptungen" oder gar Lügen. Darum müsse die "sehr harte Strafe der Vorinstanz" – 14 Jahre Freiheitsentzug – "erheblich reduziert werden".

Staatsanwältin bleibt bei 14 Jahren

Die Staatsanwältin beharrte auf einer Bestätigung der Strafe von 14 Jahren wegen versuchten Mordes. Ammann habe "bewusst und gezielt geschossen" und damit "in Tötungsabsicht, planmässig und vorsätzlich gehandelt, um die entglittene Kontrolle über seine Tochter zurückzuerlangen. Mit seiner Unfähigkeit zur Introspektion zeige sich der Appellant auch heute noch "selbstgerecht, gewissenlos, egoistisch und überheblich". Laut der Anklägerin besteht noch immer eine Rückfallgefahr, weshalb sie die "dringende Empfehlung zu einer freiwilligen Therapie" abgab. Einen Freispruch attestierte sie Ammann einzig bezüglich des Verstosses gegen das Waffengesetz, weil ein bei ihm aufgefundenes Messen nicht darunter falle.

Opferanwalt Dieter Roth beantragte, dass es – entgegen der Vorinstanz – auch bezüglich der vorgeworfenen Sexualtatbeständen zu einem Schuldspruch komme. Ebenso soll die der mittlerweile physisch geheilten Tochter zustehende Genugtuungssumme von 30'000 auf 100'000 Franken erhöht werden.

Franz Ammanns Schlusswort

"Das Ganze tut mir leid", sagte Ammann in seinem Schlusswort. "Ich habe hart an mir gearbeitet und will in Frieden in die Zukunft schauen." Dieser "Seich", den er gemacht habe, "ist unentschuldbar".

Das Urteil des Kantonsgerichts wird am Donnerstag eröffnet.




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