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Sozialhilfe: 56'000 Franken zu Unrecht bezogenBasel, 24. April 2006Bekam in Basel-Stadt ein Mann während Jahren zu Unrecht Sozialhilfeleistungen von 56'000 Franken? SVP-Grossrat Michel-Remo Lussana beruft sich in einer Interpellation auf eine Urteilspublikation in einer März-Ausgabe des Basler Amtsblattes. Danach macht der Kanton neben der Rückforderung des Betrags auch aufgelaufene Zinsen geltend. Der unrechtmässige Bezug soll sich vom Januar 2002 bis November 2005 erstreckt haben. In der Urteilspublikation sei auch zu lesen, dass die Mindestrückzahlungsrate für die dem Kanton geschuldete Rückforderung 100 Franken monatlich beträgt. |
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