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© Foto by Martin Graf, Reinach


Ziegel-Werfer vor Strafgericht: Stationäre Behandlung

Der 32-jähriger Ziegel-Werfer, der das Gundeldinger-Quartier im Mai letzten Jahres in Atem hielt, stand heute Donnerstag vor dem Basler Strafgericht. Es verfügte eine stationäre psychiatrische Massnahme.
Basel, 6. Dezember 2012

Der Ziegel-Mann erregte in den drei Tagen vom 16. bis 18. Mai letzten Jahres internationale Aufmerksamkeit – sogar ausländische TV-Stationen fuhren an –, als er vom Dach und vom Dachgeschoss der sechsstöckigen Liegenschaft an der Bruderholzstrasse 92 Tag und Nacht Gegenstände auf die Strasse warf: Ziegel, scharfkantige Ziegelbruchstücke, eine gefüllte Halbliter-Bierdose, einen 10 Kilogramm-Sack mit Gartenerde, ein Aquarium und weitere Gegenstände. Passanten wurden beinahe getroffen, ein Polizeikorporal erlitt einen Bluterguss, weitere Einsatzkräfte griff er tätlich an. Die BVB mussten während zwei Tagen eine Tramlinie sperren.

Schaden von 360'000 Franken

Am Morgen des 18. Mai um 10.35 Uhr gelang es der Polizei, den psychisch angeschlagenen Mann mit einer Finte vom Dach zu ziehen und in die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) einzuliefern. Verschiedene Parteien – so das Justiz- und Sicherheitsdepartement, die BVB und die Hauseigentümerin –  machten Schadenersatzforderungen von über 360'000 Franken geltend.

Aus der Antragsschrift des Staatsanwalts geht hervor, dass der Ziegel-Mann seit über zehn Jahren an einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Nach einem Gerichtsfall im März 2003 begann für den Angeklagten eine Odyssee von Psychotherapie, Entlassung aus dem Massnahmenvollzug, Verlängerung der Probezeit, Rückversetzung in den Massnahmenvollzug, Sicherheitshaft, Entlassung und erneute Verhaftung und vorzeitiger Massnahmenvollzug, in dem sich der Mann seit 9. Juli 2012 erst im "Waaghof" befand und sich seit einiger Zeit im "Bässlergut" befindet.

"Schwere psychische Störung"

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt seiner gefährlichen Dach-Aktionen schuldunfähig war. Sie beantragt dem Strafgericht eine stationäre psychiatrische Behandlung.

Auch das Dreierstrafgericht unter dem Vorsitz von Marc Oser ging im Einklang mit dem Gutachter davon aus, dass der Mann wegen seiner chronischen paranoiden Schizophrenie in der Tat nicht schuldfähig war. Vielmehr sei er behandlungsbedürftig. Eine ambulante Behandlung, wie es der Ziegel-Mann wünschte, sei jedoch nicht angebracht, hingegen sei eine stationäre Behandlung angebracht. Diese therapeutische Massnahme soll nicht in Basel, sondern in einer andern Klinik wie beispielsweise Königsfelden erfolgen – übrigens zu Kosten von rund 1'000 Franken pro Tag, wie Verteidiger Luc Saner gegenüber OnlineReports erklärte. Dies, weil er mit seiner Behandlung in Basel nicht zufrieden gewesen sei.

Das Gericht wies ebenso die Schadenersatzforderungen grundlegend ab, weil dem Angeklagten auch "keine zivilrechtliche Schuldfähigkeit" attestiert werden könne. Er sei ausserdem nicht vermögend und werde gar nie mehr in der Lage sein, den Schaden zu begleichen.

Polizei-Sprecher Klaus Mannhart über das damalige internationale Medien-Interesse am Ziegel-Werfer




Weiterführende Links:
- Dach-Drama: Lebensmüder hält Rettungskräfte in Atem
- Dach-Mann nach 50 Stunden in Polizei-Obhut


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