Landrat macht Ernst mit Gleichstellung der BehindertenZwar lehnt das Baselbieter Kantonsparlament die Verfassungsinitiative "für eine kantonale Behinderten-Gleichstellung" von 2017 ab. Dafür hiess es heute Donnerstag einen Gegenvorschlag gut, der eine Reihe von Verbesserungen für die Behinderten bringt.Liestal, 12. Januar 2023Eine neue Verfassungsbestimmung zur Gleichstellung der Behinderten, wie sie die Behindertenverbände mit ihrer Volksinitiative von 2017 verlangen, erachten weder Regierung noch Landrat für unnötig. Herzstück der Vorlage ist ein neues Behindertenrechtsgesetz, das einen "verbindlichen Rahmen für Einzelanliegen behinderter Menschen schafft", wie der Präsident der vorberatenden Kommission, Pascal Ryf (Mitte), erklärte. Es regelt die Rechtsansprüche dieser Menschen und konkretisiert das Benachteiligungsverbot.
Ebenso wird eine Anlaufstelle für Behindertenrechte mit 130 Stellenprozente geschaffen. Dem Kanton entstehen mit der Vorlage ab dem Jahr 2024 jährlich wiederkehrende Kosten von jährlich 2,6 Millionen Franken. Konkrete Gleichstellungs-Massnahmen bringt der indirekte Gegenvorschlag im Bereich der politischen Rechte und bei Freizeitfahrten für Personen mit Mobilitätseinschränkung.
Die Vorlage stiess im Plenum auf keine nennenswerte Opposition, so dass davon auszugehen ist, dass die neuen Bestimmungen in der Schlussabstimmung in zwei Wochen eine Vierfünftelsmehrheit erzielen. Dadurch entfiele eine Volksabstimmung. In diesem Fall wollen die Initianten nämlich ihr Volksbegehren zurückziehen. Weiterführende Links: |
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