Werbung
Bundesgericht: Basler Universität darf Gebühren erhöhenLausanne/Basel, 4. Mai 2004Der Basler Universitätsrat darf die Studiengebühren erhöhen: Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde einer Studentin abgelehnt. m Rahmen eines Massnahmenpakets für ein ausgeglichenes Budget hat der Universitätsrat im Juni letzten Jahres die Semestergebühren von 600 auf 700 Franken auf das Wintersemester 2003/2004 erhöht. Dagegen reichte eine Studentin eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Begründung, die Gebührenerhöhung verstosse gegen das Legalitäts- und Vertrauensschutzprinzip. Gemäss Bundesgericht hat jedoch der Universitätsrat im Rahmen des Universitätsgesetzes die Kompetenz, die Universitätsgebühren zu erlassen. Der Universitätsrat habe somit im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt. Die Studiengebühren an der Universität Basel, so das Bundesgericht in der Urteilsbegründung, deckten seit jeher nur einen geringen Teil der Aufwendungen. Auch nach der Erhöhung seien sie noch nicht kostendeckend. Ausserdem lägen sie nach wie vor im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Das Bundesgericht hält ferner fest, dass die Semestergebühren nur einen kleinen Teil der Lebenshaltungskosten ausmachen, und dass eine Gebührenerhöhung um hundert Franken den freien Studienzugang nicht beeinträchtige. |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.