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Fall Behring: Bundesanwaltschaft übernimmtBasel/Bern, 26. Oktober 2004Die Basler Staastsanwaltschaft gibt die Strafuntersuchung im Fall Behring an den grösseren Bruder ab: Gestern Montag hat die Bundesanwaltschaft das schwergewichtige Betrugsverdachts-Dossier des Basler Anlage-Gurus Dieter Behring und der Mitangeschuldigten übernommen. Die Zuständigkeit der Bundesbehörden ergebe sich aufgrund der so genannten "Effizienzvorlage" des Bundes, die seit dem 1. Januar 2002 für Geldwäschereidelikte mit internationalem und überkantonalem Bezug die obligatorische Zuständigkeit des Bundes vorsieht. Der Bund hat sich laut Balser Staatsanwaltschaft "jedoch auch bereit erklärt, die in Basel-Stadt gegen Dieter Behring laufenden Verfahren wegen Anlagebetrugs in die Bundeszuständigkeit zu übernehmen". Damit werde das Verfahren in Basel-Stadt nicht mehr weitergeführt werden. Ab sofort seien alle Anfragen und Eingaben direkt an die Bundesanwaltschaft zu richten. |
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