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Prämien-Initiative: Ein Dreifach-Patzer der Regierung

Die Baselbieter Regierung veranstaltete bei der Festlegung des Termins zur Abstimmung über die Initiative zur Verbilligung der Krankenkassen-Prämien ein Durcheinander.
Liestal, 22. Mai 2018

Gleich dreifach hat die Regierung dabei gepatzert. Bisher nannte sie sowohl in ihrer Medienmitteilung vom Januar dieses Jahres (Bild oben) wie auch in der Vorlage an den Landrat verbindlich den 18. November als Termin des Urnengangs über die SP-Initiative zur staatlichen Verbilligung der Krankenkassen-Prämien.

Hüst und Hott

Noch vor einer Woche legte sie die Abstimmung in Abweichung aller Voraussagen aber auf den 23. September fest. Heute Dienstag kommt nun die Korrektur aus dem Liestaler Regierungsgebäude: Abgestimmt über die formulierte Gesetzesinitiative "Ja zur Prämienverbilligung" wird "voraussichtlich" (so die Regierung) erst am 25. November – und nicht mehr als 18. November, wie bisher angekündigt.

Offenbar schien es der Regierung plötzlich ein Anliegen zu sein, die von ihr bekämpfte Prämien-Initiative nur gut einen Monat nach Ende der Sommerferien zur Abstimmung zu bringen. Daraus wird nichts, weil die Festlegung des frühen Termins offensichtlich unzuverlässig koordiniert worden ist.

Verbilligungen würden sofort wirksam

Denn im Initiativ-Text steht unmissverständlich, dass die Prämienverbilligungen am Tag nach der gewonnenen Volksabstimmung in Kraft treten – also am 24. September. Dieser Termin ist aber für die mit der Umsetzung beauftragten Baselbieter Sozialversicherungs-Anstalt (SVA) nicht realistisch.

Grund: Gegenüber der geltenden Regelung käme "eine komplett neue Bemessungsmethode für die Prämienverbilligung zur Anwendung", wie die Regierung schreibt. Dies erfordere bei der SVA "umfangreiche Systemerweiterungen und Prozessanpassungen". Um bei einer Annahme der Prämien-Initiative die sofortige Umsetzung sicherstellen zu können, habe die SVA "Vorbereitungsarbeiten und Tests geplant, die bis November 2018 dauern".

Darüber war die Regierung bei der Festlegung der Abstimmungstermine vom 23. September vor einer Woche offensichtlich nicht oder nicht hinreichend informiert. Mit der im August geplanten Ansetzung des Urnengangs voraussichtlich auf den 25. November sei "gewährleistet, dass die Initiative innert der gesetzlichen Frist der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird", heisst es in der heutigen Verlautbarung.

Neue Prämienerhöhungen helfen der Initiative

Der Baselbieter SP-Präsident Adil Koller fragt sich, "ob die Regierung in diesem Geschäft immer den Überblick hatte", freut sich aber darüber, dass der Termin "jetzt endlich klar" ist. Der November-Termin ist für die Initianten doppelt günstig. Zum einen haben sie mehr Zeit zur Vorbereitung des Abstimmungskampfes. Zum andern – und dieser Aspekt ist fast noch wichtiger – werden im November die jährlich im Herbst durch den Bund kommunizierten Prämienerhöhungen bekannt sein, was den Initianten nützt.

Anderseits hat der November-Termin auch für die Regierung Vorteile, falls das Volksbegehren angenommen würde: Sie könnte zwei Monats-Tranchen Beiträge für Prämienverbilligungen sparen. Jährlich wird dafür ein Aufwand von 75 Millionen Franken fällig.



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