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![]() Organhandel im Universitätsspital Basel: Medien-FlopDas Universitätsspital Basel sei in einen organisierten Organhandel verwickelt, so der Vorwurf der "Basler Zeitung" Ende letzten Jahres. Die Meldung war eine Ente, wie die Staatsanwaltschaft jetzt schreibt.Basel, 9. Mai 2018Die Basler Staatsanwaltschaft teilte heute Mittwochmorgen mit, dass sie zu den Organhandel-Vorwürfen am 7. Mai eine "Nichtanhandnahme-Verfügung" erlassen habe. Ausgedeutscht heisst das: Die Fahnder haben zwar ermittelt, aber dabei festgestellt: Es ist nichts dran an diesen Vorwürfen der BaZ, die sich auf Aussagen der Mutter eines 20-jährigen Deutschen abstützte.
Diese Information bestätigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft: "Zu keinem Zeitpunkt" habe es eine Organentnahme gegeben oder sei der Totenfrieden gestört worden. Erfolgt keine Beschwerde, wird die Nichtanhandnahme-Verfügung nach 10 Tagen rechtskräftig.Das Universitätsspital hatte damals die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt. Wie Sprecher Tobias von Rohr heute Morgen auf Anfrage von OnlineReports erklärte, sei auf straf- oder zivilrechtliche Schritte verzichtet worden. Hingegen reichte die Klinik eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. |
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