Regierungsrat Thomas Weber und GAV: Kein StrafverfahrenDer publizistische Riesen-Wirbel um Begünstigungsvorwürfe gegen den Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber (SVP) endet im juristischen Nichts: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, wie sie heute Donnerstagmorgen mitteilte.Liestal/Muttenz, 16. August 2018Zwei offensichtlich koordinierte Strafanzeigen gegen Unbekannt waren am 20. und 21. Juni bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden: eine aus anonymer Quelle und eine durch das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), dessen Chef Regierungsrat Thomas Weber direkt unterstellt ist. Die vorgeworfenen Tatbestände: Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung und prüfte den Sachverhalt hinsichtlich der genannten Straftatbestände und möglichen weiteren Delikten. |
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