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Wenn Hunde Geschäftliches verrichten: Höhere Bussen, strengere ParagrafenBasel, 30. April 2001"Der störende und unhygienische Hundekot" auf öffentlichem Grund scheint nach Wahrnehmung der Basler Regierung "allgemein zuzunehmen". Da offensichtlich die der Hundehaltenden allgemein erlahme, sei "eine Überprüfung des Bussensystems für fehlbare Hundehalter sowie der gesetzlichen Grundlage nötig". Dies schreibt die Basler Exekutive auf einen parlamentarische Anfrage hin. Grossrat Niggi Schaub hatte sich über den Hundekot an der Kleinbasler Rheinpromenade gestossen. Wie die Regierung jetzt schreibt, nimmt die Menge der Hundekeigel in den Roby-Dog-Kästen ab. Darum sei anzunehmen, dass die Frauchen und Herrchen "immer häufiger die Hundehaufen in den Rabatten liegen lassen und damit ihre gesetzliche Pflicht vernachlässigen". Zudem stellten die Mitarbeitenden der Reinigungsdienste eine "häufigere Missachtung der Hundevorschriften" fest - sei es bezüglich Leinenzwang oder oder Hundeverbot. Laut kantonalem Hundegesetz dürfen Staatsangestellte der zuständigen Dienste Gesetzesverstösse zur Anzeige bringen. Da Interventionen aber häufig mit bösen Beschimpfungen und persönlichen Beleidigungen verbunden seien, komme es jährlich zu nicht mehr als 40 bis 50 Verzeigungen. Nötig sei eine vermehrte Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung, heisst es in der Regierungsantwort weiter. Vorschläge, die im Rahmen des "Aktionsprogramms Stadtentwicklung" gemacht worden seien, würden derzeit in einer Arbeitsgruppe behandelt. |
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