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Brandstifter von Augst: Lebenslänglich wegen Mordes

Das Baselbieter Strafgericht hat heute Freitag sein Urteil gefällt: Der Mann, der 2008 das bewohnte Bordell "Moulin Rouge" in Augst anzündete, muss als Mörder "lebenslänglich" hinter Gitter.
Liestal, 5. August 2011

Drei verbrannte Frauen hat der Mann auf dem Gewissen: Eine 20-jährige Marokkanerin, eine 30-jährige Ukrainerin und eine 27-jährige Russin. Sie arbeiteten legal als "Tänzerinnen" im "Moulin Rouge", einem Nachtclub und Bordell in Augst. Bis zum 15. November 2008, als früh an diesem Samstagmorgen an der Haupstrasse 37 kurz vor 6 Uhr der Nachtclub in Flammen aufging. Vier Menschen konnten von der Polizei und Feuerwehr aus dem Flammeninferno gerettet werden. Nicht so zwei der drei Frauen. Sie starben im Feuer, die dritte Frau aufgrund ihrer schweren Brandverletzungen später im Spital.

Die sehr umfangreichen Ermittlungen durch das Statthalteramt Liestal zeigten im Laufe der Zeit, dass das Feuer im "Moulin Rouge" absichtlich gelegt wurde – Brandstiftung mit einem Brandbeschleuniger. Weshalb? Weil sich der recht schnell ermittelte Täter (39) aus der Türkei gekränkt fühlte, dass seine langjährige Ex-Freundin und Inhaberin des "Moulin Rouge" nichts mehr von ihm wissen wollte.

 

Inhaberin war die Ex-Freundin


Darum fackelte er das Etablissement mit Benzin ab. Darum sah er dem bald lichterloh brennenden Haus einfach zu, ohne dass ihn die verzweifelten Schreie der Insassinnen berührt hätten. Doch sein Plan, vor allem die ihn Zurückweisende umzubringen, misslang. Die Inhaberin gehörte zu den geretteten Personen, an ihrer Stelle starben andere Frauen.

Heute nun hat das Baselbieter Strafgericht sein Urteil gefällt. Der Täter wurde – entsprechend dem Antrag des Staatsanwaltes – des dreifachen Mordes schuldig gesprochen. Er muss mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe büssen. Die Verteidigung hatte für 16 Jahre Gefängnis wegen eventualvorsätzlicher Tötung plädiert. Oder, bei einer Verurteilung wegen Mordes, 18 Jahre beantragt. Das Strafgericht entschloss sich für "lebenslänglich". Im Rechtsstaat Schweiz bedeutet dies, dass der mörderische Brandstifter nicht unbedingt sein Leben lang hinter Gittern sitzen muss. Bei guter Führung kann er vor seinem Lebensende und bereits in einem Dutzend Jahre entlassen werden, 

 

Das einzige, das ihn "lebenslänglich" beschäftigen könnte, wären Gewissensbisse.




Weiterführende Links:
- Night-Club brannte lichterloh: Vier Personen verletzt
- Zwei Tote bei Nachtclub-Brand: Leiche gefunden
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- Nachtclub-Brand: Zweite Leiche im Schutt entdeckt
- Drei Leichen nach Nachtclub-Brand identfiziert
- Nachtclub-Brand in Augst: Brandbeschleuniger
- Mord-Verdacht gegen Ex-Freund der Bordell-Chefin


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vom 26. März 2024
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