Werbung
© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
Basel-Stadt verlängert verschärfte Regeln bis 22. JanuarBasel, 15. Dezember 2020Die Basler Regierung hat heute Dienstag die im Kanton geltenden Corona-Massnahmen bis Freitag, 22. Januar 2021, verlängert und teilweise verschärft und gleichzeitig die Unterstützungsgelder für Gastronomie und Hotellerie erhöht.
Ab Montag 21. Dezember, gelten die folgenden Massnahmen: • Für Veranstaltungen gelten ab 21. Dezember 2020 die Regelungen der Bundesverordnung ohne weitere kantonale Vorschriften. Dies bedeutet unter anderem dass Gottesdienste bis maximal 50 Besucherinnen und Besucher möglich sind. • Restaurationsbetriebe bleiben im Kanton Basel-Stadt weiterhin geschlossen. Take-away Betriebe dürfen neu zwischen 6 und 23 Uhr geöffnet sein und nicht schon ab 5 Uhr. • Einrichtungen im Sportbereich sowie weitere Einrichtungen wie beispielsweise Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. • Auch weitere Betriebe wie Bar- und Clubbetriebe, Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben geschlossen. • Neu sind neben Erotikbetrieben auch Bordellbetriebe, Cabarets und ähnliche Lokale geschlossen. Zudem ist Prostitution untersagt. Der Kanton nimmt damit die Anliegen der diesbezüglichen Interessengruppen auf. |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.