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Regierung hebt Besuchsverbot in Baselbieter Spitälern aufNeubeurteilung der allgemeinen epidemiologischen Lage im Baselbiet: Das Besuchsverbot in Spitälern fällt, die Maskenpflicht in den Schulen bleibt.Liestal, 25. Mai 2021Das Besuchsverbot in den Baselbieter Spitälern wird aufgehoben respektive nicht verlängert, teilt die Regierung heute Dienstag mit. Es könne "aufgrund der aktuellen Entspannung in den Spitälern verantwortet werden, das Verbot aufzuheben und die Besuchsregelungen in den Schutzkonzepten der Spitäler festzulegen". Solche Besuche seien im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten auch für die Genesung von Patientinnen und Patienten wichtig, weshalb sich in Abwägung der Gesamtinteressen ein kantonales Verbot nicht mehr rechtfertigen lasse. Die Maskenpfloicht für Besuchende bleibt aber aufrecht erhalten.
Derzeit stabilisieren sich die Fallzahlen. Dennoch zeige sich, dass die Maskenpflicht in der fünften und sechsten Klasse der Primarschule beziehungsweise ab zehn Jahren in den Einrichtungen der Kinderbetreuung als "gute Massnahme" zur Prävention und Verhinderung von Übertragungen erachtet werden kann. Die Maskenpflicht wird mit Blick auf die Sommerferien und mögliche Quarantänefälle kurz vor den Ferien bis zum 2. Juli 2021 aufrechterhalten werden. |
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