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"Schwedenreisli": Presserat verurteilt "Basler Zeitung"Basel, 2. Juni 2015Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde des Basler Bau- und Verkehrsdepartements gegen die Berichterstattung über die bekannte "Schwedenreise" der "Basler Zeitung" (BaZ) grösstenteils gutgeheissen. Die Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen beurteilte die Artikel-Serie mit einem vernichtenden Fazit: Die BaZ habe die Wahrheitspflicht, die Quellenbearbeitung, die Forderung nach Berichtigung und den Schutz der Privatsphäre der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt. Damit habe die Zeitung "gegen elementare journalistische Sorgfaltspflichten" und "gegen die Wahrheitspflicht" verstossen, wie das Departement heute Dienstagnachmitag in einem Communiqué festhält. Weiterführende Links: ![]() "Unguter Verdacht" Es kommt bei mir so langsam aber sicher der ungute Verdacht auf, dass man als Journalist bei der BaZ nur noch Erfolg hat, wenn man sich prostituiert! Wie sagte doch schon ein bekannter Zeitgenosse: wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Bruno Heuberger, Oberwil |
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