SVP scheitert mit Eglin als Kantonsgerichts-PräsidentPaukenschlag im Baselbieter Landrat: Die SVP ist heute Donnerstagmittag mit ihrem Versuch gescheitert, mit ihrem Kandidaten Dieter Eglin die Nachfolge des freisinnigen Kantonsgerichts-Präsidenten Peter Meier anzutreten. Statt Eglin schaffte der Sozialdemokrat Andreas Brunner, bisheriger Vizepräsident des Kantonsgerichts, die Wahl.Liestal, 19. Juni 2008Andreas Brunner (57, Bild) schuf die Wahl, dank geschlossener Unterstützung von SP und Grünen sowie einer Teilen der FDP mit 45 von 84 gültigen Stimmen. Kandidat Dieter Eglin (40), von SVP und der CVP/EVP-Fraktion unterstützt, unterlag mit 39 Stimmen. Vier Stimmzettel wurden leer eingelegt. Weiterführende Links: "Landrat hat sich ein gutes Zeugnis ausgestellt" Mit der Wahl von Andreas Brunner hat die Landratsmehrheit der Qualifikation und der Erfahrung der Vorrang vor der Parteimitgliedschaft gegeben. Der unterlegene Kandidat mag für das angestrebte Amt durchaus auch ausreichend qualifiziert gewesen sein. Mit seiner Wahl aber wäre die SVP-Mitgliedschaft zur entscheidenden Qualifikation geworden. Der Landrat hat sich damit meines Erachtens ein gutes Zeugnis als Gerichtswahlinstanz ausgestellt. Dies würde natürlich auch gelten, wenn der Vorrang der Persönlichkeitswahl einmal gegen eine linke Kandidatur spräche. Urs Engler, Bettingen |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.