Wie umgehen mit Veranstaltungen? Engelberger präzisiertDer Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger hat heute Freitagmittag sein Departement als zuständig für Nachfragen im Zusammenhang mit Veranstaltungen unter den Coronavirus-Auflagen genannt. Jetzt wird er überhäuft mit Anfragen. Darum präzisiert er.Basel, 28. Februar 2020Jegliche Veranstaltungen mit einem Bezug zur Fasnacht werden – unabhängig von ihrer Grösse – untersagt. Bei anderen Veranstaltungen im Kanton Basel-Stadt gelten folgende Kriterien zur Beurteilung der Frage, ob ein Anlass durchgeführt werden kann oder nicht: Weiterführende Links: "Das verstehe ich nicht" "Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen liegt die Risikoabwägung über die Durchführung der Veranstaltung beim Veranstalter. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit." So steht es in den Präzisierungen von Lukas Engelberger und auf der Homepage des BAG. Gaby Burgermeister, Basel "Übertriebene Verbote" Typisch Basel! Kaum darf was "verboten" werden, drehen sie vor Freude durch und kennen keine Grenzen mehr. So darf man problemlos im vollen Restaurant essen und trinken, aber ums Himmels Willen darf dabei keine Schnitzelbank gesungen werden. Auch im Kleintheater oder Kino darf natürlich jede Vorstellung erfolgen, aber wehe es wird getrommelt oder gepfiffen. Peter Waldner, Basel "Ziemlich seltsame Präzisierung" Bei allem Verständnis für die besondere Lage erscheint diese Präzisierung des Gesundheitsdepartements schon ziemlich seltsam: Warum ein privater Apéro einer Clique mit 30 Leuten nur wegen seinem "Bezug zur Fasnacht" untersagt wird, während sich gleichzeitig 180 Leute problemlos in einem Restaurant oder sonstigen Lokal zu einem Jassturnier oder anderen Anlass treffen dürfen, entzieht sich meiner Logik... Dieter Freiburghaus, Oberwil |
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