Nach dem Wortlaut des Freizeitgarten-Gesetzes garantiert der Kanton Basel-Stadt allen betroffenen Pächterinnen und Pächter einen Ersatzgarten. Beim Wegfall ihrer Parzelle erhalten sie die Möglichkeit, einen passenden, durch natürliche Fluktuation frei werdenden Garten zu übernehmen. Das Bundesamt und das BVD informieren die Pächterinnen und Pächter des Areals diese Tage.
Der Kanton Basel-Stadt ist gesetzlich verpflichtet, 82 Hektar Freizeitgärten zur Verfügung zu stellen, davon wenigstens 40 Hektar auf Stadtgebiet. Diese Flächen könne er auch bei einer Aufhebung eines Teils des betroffenen Areals im Rankhof gewährleisten, verspricht das Departement.
Bessere Vernetzung geplant
Damit Familiengärten künftig besser erreichbar sind, sollen sie besser vernetzt werden. Bis zum Bau des Rheintunnels möchten die beiden Basel und die Gemeinden Birsfelden und Muttenz "überregional solche Flächen planerisch sichern und für die Bevölkerung verfügbar machen".
Die Planung des Rheintunnels durch den Bund erfolge unabhängig von der Teilrevision des kantonalen Freizeitgartengesetzes, das die baselstädtische Stimmbevölkerung Ende September verworfen hatte. Sowohl das gültige wie auch das verworfene Gesetz sähen vor, dass Gartenareale oder Teile davon aus überwiegenden öffentlichen Interessen oder aus zwingenden Gründen aufgehoben werden können, heisst es ergänzend.