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400'000 Franken Überstunden-Honorar für Chefbeamte

Die BaZ spricht von einem "vertuschten Lohn-Skandal" um Chefbeamte – die Baselbieter Regierung dementiert heftig: "mehrheitlich falsch".
Liestal, 22. März 2014

Nach der Honorar-Affäre um unrechtmässige Nebeneinkünfte im Baselbiet tut sich ein neuer Fall von vermuteter Selbstbedienung auf: Obschon Mitarbeitende der Lohnklassen 1 bis 10 laut Arbeitszeitverordnung "keinen Anspruch auf Barvergütung" haben, seien in den Jahren 2011 bis 2013 mindestens 400'000 Franken ausbezahlt worden. Dies berichtet heute die "Basler Zeitung". Weitere 600'000 Franken für Überstunden lägen "schon bereit" – wie auch immer dies zu verstehen ist.

Mehrfach habe die unabhängige staatliche Finanzkontrolle die Regierung aufgefordert, diese Auszahlungen zu stoppen und die Verordnung anzupassen, schreibt die BaZ, ohne aber zu erklären, in welche Richtung diese Anpassung zu erfolgen habe. Zwar habe die Regierung auf den kommenden 1. April hin die Verordnung angepasst – aber so, dass sie den gesamten Passus gestrichen und somit die bisherige rechtswidrige Praxis nachträglich sanktioniert habe.

Hanspeter Weibels "Spezialgruppe"

Die landrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK), aus der scheinbar mehrere Quellen gegenüber der BaZ sprudelten, habe kurz vor den Fasnachtsferien von der Überstunden-Affäre erfahren und rasch eine Intervention beschlossen. In einer Nacht und Nebel-Aktion sei "eine Spezialgruppe gegründet" worden, deren Vorsitz GPK-Präsident Hanspeter Weibel (SVP) hat.

Zu weiteren Unregelmässigkeiten soll es in der Baselbieter Verwaltung letztes Jahr gekommen sein: Bei der Umstellung der Software auf SAP habe ein Programmierfehler dazu geführt, dass für ein Mittagessen, das korrekterweise mit 20 Franken entschädigt wird, plötzlich 400 Franken – zwanzigmal mehr – ausbezahlt wurden. Wieviele Mitarbeitende sich auf diese Weise ihre Mittagessen vergolden liessen, sei nicht bekannt, schreibt die BaZ. Jedenfalls habe den offensichtlichen Fehler "kaum ein Angestellter gemeldet".

Regierung weist Darstellung zurück

In einer Stellungnahme bezeichnet die Baselbieter Regierung den BaZ-Bericht als "reisserisch und mehrheitlich falsch". So treffe es insbesondere nicht zu, dass die Überstunden an die Mitarbeitenden nicht hätten ausbezahlt werden dürfen. In der noch gültigen Arbeitszeitverordnung heisst es unter Paragraf 29 Absatz 3: "In den Lohnklassen 10-1 eingereihte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Barvergütung." Eine Auszahlung, so die Regierung, sei somit möglich, es bestehe jedoch "kein seitens der Mitarbeitenden gerichtlich durchsetzbarer Anspruch darauf".

Weil dieser Passus in der Anwendung wiederholt zu Diskussionen Anlass gegeben habe, soll die Verordnung entsprechend angepasst werden. Die Regierung sei der Ansicht, "dass die Handhabung im Kaderbereich – wie in der Vergangenheit und in Analogie zur Privatwirtschaft – auch zukünftig sehr restriktiv sein muss". In der Regel würden an Kadermitarbeitende keine Überstunden ausbezahlt, in "begründeten Ausnahmefällen" könne jedoch eine Auszahlung vorgenommen werden.

Die erfolgten Auszahlungen in der Höhe von rund 400'000 Franken beziehen sich auf die Jahre 2011, 2012 und 2013 und betreffen 60 Personen von insgesamt rund 1'000 Kadermitarbeitern. Im Schnitt waren das für die betroffenen 60 Personen also 2'200 Franken pro Mitarbeiter und Jahr.

Die Regierung fragt sich, "wie etwas vertuscht werden soll, das öffentlich bekannt gemacht wurde". Die Verordnungsänderung sei beschlossen worden, "um gegenüber sämtlichen Mitarbeitenden Rechtsgleichheit zu schaffen".

"Mit Befremden" nimmt die Exekutive auch zur Kenntnis, dass "zum wiederholten Mal Informationen, gepaart mit Unterstellungen sowie nicht belegten und nicht überprüften Sachverhalten, aus einem Oberaufsichtsgremium des Landrates (GPK) ohne Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme an die Öffentlichkeit gelangt sind". Die Regierung werde diesen Sachverhalt bei der Ratskonferenz des Landrates einbringen und auf einer Klärung bestehen. Ein solches Verhalten "mutmasslich einzelner Kommissionsmitglieder" verunmögliche nicht nur die konstruktive Zusammenarbeit von Regierung und Parlament, es schädige auch die Interessen des Kantons Baselland nachhaltig.




Weiterführende Links:
- Regierungsräte steckten Honorare in die eigene Tasche
- Politiker sind traditionell anfällig auf sensible Privilegien
- Das bittere politische Ende des Adrian Ballmer
- Carlo Conti: Rücktritt wegen kritischen 111'000 Franken
- Die Honorar-Affäre offenbart Tücken: Staatsanwalt gesucht
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- Honorar-Affäre: "Legitimation war jederzeit gegeben"
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- Honorar-Affäre: Finanzkommission deckt Begleitausschuss
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- Sabine Pegoraro: Erklärung vor FDP zur Honorar-Affäre
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- Zürcher Hans Maurer soll Honorar-Affäre untersuchen
- Basler Regierungsräte dürfen Sitzungsgelder behalten


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bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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