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Rufacherstrasse: Rosskopf-Haus kann abgerissen werden

Keine Gnade für das bekannte Rosskopf-Haus an der Rufacherstrasse 73 in Basel: Das Bau- und Gewerbeinspektorat hat Einsprachen gegen einen Abbruch und Neubau abgewiesen.
Basel, 18. Juli 2020

Das 1904 vom Baumeister Johann Schwarz-Sutter erbaute, von der Strasse leicht zurückversetzte Wohnhaus mit Schmiedewerkstatt ist mit seiner markanten Waldföhre und den beiden Rossköpfen an der Fassade im Eingangsbereich eine zweigeschossige Liegenschaft, die durch ihr Äusseres eine identitätsstiftende, wohl auch geschichtsträchtige Aura auslöst. "Ich schaue es immer an, wenn ich daran vorbei gehe. Es verströmt den Charme vergangener Zeiten", sagte eine Leserin zu OnlineReports.

Doch damit wird es wohl in absehbarer Zeit vorbei sein. Das Bau- und Gewerbeinspektorat hat mit Datum von 15. Juli Einsprachen gegen den Abbruch und die Baumfällung – durch den Heimatschutz Basel und eine Privatperson – abgelehnt. Geplant ist an dieser Stelle ein Mehrfamilien-Neubau, der die Parzelle im ähnlichen Verhältnis ausnützt wie die Nachbarbauten.

Denkmalpflege: Zu viele Veränderungen

Zum ablehnenden Entscheid massgeblich beigetragen haben dürfte die Stellungnahme der staatlichen Denkmalpflege. Sie attestiert der Liegenschaft zwar eine "erhaltene bauzeitliche Struktur und Substanz". Doch nachteiliger fällt für sie ins Gewicht, dass sie 1975 durch einen Umbau unter anderem durch einen rückwärtigen Balkonanbau "erhebliche Verluste an ursprünglicher Substanz und eine starke Veränderung des Grundrisses" erfahren habe. Nicht nur seien viele Oberflächen wie Böden erneuert worden, auch habe die strassenseitige Fassade eine "starke Purifizierung" erfahren.

Die Denkmalpflege habe die Schutzwürdigkeit des Handwerkerhauses in mehreren Schritten – so 2006 und 2012 – überprüft und festgestellt, dass es sich dabei "nicht um ein potenzielles Schutzobjekt" gemäss Denkmalschutz-Gesetz handelt. Auch eine aktuelle Besichtigung des Objekts der Behörde im Juni und Recherchen zur Baugeschichte hätten am früheren Befund nichts geändert: Eine Unterschutzstellung komme  nicht in Betracht, heisst es im Einsprache-Entscheid, der OnlineReports vorliegt.

Baumschutz-Kommission befürwortet Fällung

Auch die vorgelagerte Waldföhre und der Götterbaum scheinen den Baubehörden nicht schutzwürdig: Die Stadtgärtnerei stimmt der Baumfällung zu. Sie stützt sich auf eine Empfehlung der kantonalen Baumschutz-Kommission.

Sie kommt zum Schluss, dass an der Waldföhre "mit ihrer markanten Erscheinung ein hohes öffentliches Interesse" bestehe. Wegen ihres "nicht nachhaltigen Standorts" und Vorschäden am Baum mit einer verkürzten Reststandzeit sei "das private Interesse an der Baumfällung höher zu bewerten als das öffentliche Interesse am Erhalt der Föhre". Ein Festhalten an beiden Bäumen sei "unverhältnismässig".

Laut Ausführungen der Stadtgärtnerei soll im Vorgarten des Neubaus wiederum eine Waldföhre gepflanzt werden, die "wieder zu einem markanten Baum heranwachsen wird".




Weiterführende Links:
- Unruhe über geplanten Abbruch des Rosskopf-Häuschens
- "Rosskopf-Haus": Heimatschutz-Einsprache gegen Abriss
- "Genossenschaft zur Eiche" will ihre Eiche weichen lassen


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vom 26. März 2024
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