"Regi"-Streit: Wirtschaftskammer erneut vor BundesgerichtPratteln/Bern, 21. September 2021Im Streit mit dem "Regionaljournal Basel" von Radio SRF geht die Wirtschaftskammer auf tutti: Sie ruft zum zweiten Mal das Bundesgericht an. Es geht um einen im Jahr 2018 ausgestrahlten Bericht unter dem Titel "Millionenskandal oder formaljuristisches Problem?". Mit Blick auf die Allgemeinverbindlich-Erklärung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Baselbieter Maler- und Gipsergewerbe hatte der Radiobeitrag den Vorwurf in den Raum gestellt, dass jahrelang zu Unrecht GAV-Vollzugskosten erhoben worden seien. Die Wirtschaftskammer, die für das Inkasso dieser Beiträge verantwortlich ist, erkannte darin unlauteren Wettbewerb und klagte in Bern, wo die SRG ihren Sitz hat, vor dem Handelsgericht. Dieses kam zum Schluss, dass die Wirtschaftskammer gar nicht klageberechtigt sei, weil sie im Radiobeitrag nicht als Partei genannt worden sei. Diesen Entscheid focht die Wirtschaftskammer beim Bundesgericht an und erhielt im Januar dieses Jahres recht: Der Dachverband des kantonalen Gewerbes sei berechtigt gewesen, die Verbandsinteressen gerichtlich durchzusetzen. Der Fall ging somit zurück ans Handelsgericht, das die Klage diesen Sommer aber abwies, weil die Berichterstattung "weder herabsetzend noch unrichtig, irreführend oder unnötig verletzend" gewesen sei. Wie aus der neusten Ausgabe des Verbandsorgans "Standpunkt der Wirtschaft" hervorgeht, ruft die Wirtschaftskammer jetzt zum zweiten Mal das Bundesgericht an, da der materielle Freispruch nicht gerechtfertigt sei. Richtig sei, "dass die Gesamtarbeitsverträge nie aufgehoben worden sind und die Erhebung der Lohnbeiträge durch die Wirtschaftskammer Baselland rechtmässig war". |
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