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![]() BL-Gebäudeversicherung mit dreistelligem MillionenverlustLiestal, 26. Mai 2023Ein schwarzes Jahr mit roten Zahlen muss die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) hinnehmen. Grund sind zwei Hagelschläge im letzten Sommer, die dem Unternehmen die höchste Schadensumme in seiner knapp 190-jährigen Geschichte bescherte. Zusammen mit dem negativen Ergebnis aus den Kapitalanlagen schreibt die BGV einen Jahresverlust von 100,7 Millionen Franken.
12'995 Schäden (2021: 7'320) führten zu einem negativen Betriebsergebnis von 35,3 Millionen Franken. Der Gesamtverlust wird durch die Reserven aus besseren Jahren abgedeckt.
"Die beiden Hagelereignisse im Laufental und im unteren Baselbiet im Sommer 2022 führten innert kürzester Zeit zu tausenden von Gebäudeschäden", kommentiert Direktor Andreas Zbinden. BGV-Präsident Christian Pestalozzi meint aber: "Das Wetter können wir nicht beeinflussen, unseren Service jedoch schon. Dank unserer neuen Versicherungssoftware werden wir in der Lage sein, solche Massenereignisse in Zukunft effizienter zu bearbeiten." Der Geschäftsbereich Prävention verzeichnete im Bereich Elementarschadenprävention infolge der Hagel-Ereignisse eine erhöhte Nachfrage nach Hagelboxen, ein Präventions-Tool, das Storen bei Unwettern automatisch hochfährt. Im Bereich Brandschutz konnten die periodischen Brandschutzkontrollen in Alters- und Pflegeheimen erfolgreich weitergeführt werden.
Beim Geschäftsbereich Feuerwehr sticht im letzten Jahr vor allem der nicht alltägliche Einsatz am ESAF in Pratteln heraus. Darüber hinaus konnte in der bikantonalen Zusammenarbeit mit Basel-Stadt die Beschaffung von insgesamt sieben Wechselladefahrzeugen abgeschlossen werden. Die Fahrzeuge wurden den Baselbieter Feuerwehr-Stützpunkten und der Berufsfeuerwehr Basel übergeben. Der Geschäftsbereich Versicherung verzeichne "trotz der stark erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der zahlreichen Hagelschäden auch Lichtblicke", heisst es in einer Medienmitteilung: So wurde das neu erarbeitete kantonale Gebäudeversicherungs-Gesetz vom Landrat einstimmig beschlossen und durch die Regierung per 1. Januar dieses Jahres in Kraft gesetzt. |
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