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Fall Sabo: Landeskirche akzeptiert Gerichts-Entscheid

Liestal/Röschenz, 7. November 2007

Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Baselland akzeptiert im Streitfall um die beabsichtigte Entlassung des Röschenzer Pfarradministrators Franz Sabo den Richterspruch: Sie verzichtet aufgrund der Urteilsbegründung darauf, den Entscheid des Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiter zu ziehen.

Der Landeskirchenrat will, wie er heute Mittwoch in einer Medienmitteilung schreibt, "andere Wege als eine Anfechtung finden, um in der verfahrenen Situation zu einer Lösung zu kommen". Nach der Urteilseröffnung habe er "mit den Beteiligten bereits erste Gespräche geführt", wobei er sich "in wesentlichen Punkten bestätigt" sehe, so in der Bestätigung der Aufsichtsfunktion des Landeskirchenrats. Auch habe das Gericht die missio canonica für seelsorgerisch tätige Personen als zwingende Anstellungsvoraussetzung qualifiziert. Deren Wegfall müsse "grundsätzlich zur Auflösung des Anstellungsverhältnisses führen".

"Entgegen den Erwartungen" habe das Kantonsgericht aber "keinen Weg aufgezeigt, wie im vorliegenden Fall vorgegangen werden müsste". Es habe sich "lediglich auf die nach seiner Sicht 'unkorrekte Vorgehensweise' seitens des Bistums und in der Folge der Landeskirche" beschränkt: "Die Sachverhaltsermittlung des Kantonsgerichts vermag den Landeskirchenrat nicht zu überzeugen; namentlich die Schlussfolgerung des Kantonsgerichts, die Gespräche mit Franz Sabo seien seitens von Bischof Koch nicht entscheidungsoffen geführt worden, beruht aus Sicht des Landeskirchenrats auf aktenwidrigen Überlegungen und selektiver Beurteilung von Fakten."

Das Bundesgericht sei jedoch weitgehend an die Feststellungen des Kantonsgerichts gebunden, weshalb eine Anfechtung in diesem Punkt wenig Sinn mache. Mit Bezug auf verschiedene zumindest diskutable Rechtserörterungen betrachtet es der Landeskirchenrat nicht als seine Aufgabe, eine rechtsdogmatische Diskussion zu führen. Zudem würde ein solches Verfahren erneut viel Zeit und Geld beanspruchen.

Der Landeskirchenrat hat, wie er ohne weitere Angaben etwas geheimnisvoll andeutet, "Kenntnis von einem aktuellen Schreiben der Erzdiözese Bamberg an Franz Sabo". Er habe, wie die Kirchgemeinde Röschenz, eine Kopie zur Information erhalten. Franz Sabo ist nach wie vor im Erzbistum Bamberg inkardiniert. Nach einem Bericht der SonntagsZeitung erwägt das Erzbistum Bamberg, Sabo zurückzurufen.




Weiterführende Links:
- Schwere Niederlage für Bischof Koch vor Gericht - Sabo darf vorläufig bleiben


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